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Urteil im Kuhglocken-Prozess: Rinder dürfen weiter auf der Weide bimmeln


Justizposse in Bayern
Kuhglocken-Streit kommt wohl erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 15.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Prozess um Kuhglockengeläut: Kühe dürfen auf der Weide mit Glocke grasen.Vergrößern des BildesProzess um Kuhglockengeläut: Kühe dürfen auf der Weide mit Glocke grasen. (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Ein Unternehmer klagt wegen zu lauter Kuhglocken in seiner Nachbarschaft. Ein bereits geschlossener Vergleich lässt die Klage gegen eine Landwirtin und seine Gemeinde aber scheitern. Doch die nächste Runde in dem Streit ist schon eingeläutet.

Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen im Landkreis Miesbach unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Klage scheitert aufgrund eines Vergleichs

Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen.

Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II. Die Landwirtin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.

Urteil sei nicht rechtskräftig

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht noch nicht fest. Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen.

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