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Auto: Fahrverbote in Stuttgart nur noch schwer vermeidbar


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Fahrverbote in Stuttgart nur noch schwer vermeidbar

Von dpa
09.06.2018Lesedauer: 1 Min.
In Stuttgart könnte es erste Fahrverbote - wie hier in Hamburg - ab dem Jahr 2019 geben.Vergrößern des BildesIn Stuttgart könnte es erste Fahrverbote - wie hier in Hamburg - ab dem Jahr 2019 geben. (Quelle: Daniel Bockwoldt./dpa)
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Stuttgart (dpa) - Fahrverbote für ältere Diesel sind in Stuttgart wohl kaum noch zu vermeiden. In der grün-schwarzen Landesregierung gilt es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als schwierig bis unmöglich, um Verbote für Autos der Euronormen 3 und 4 noch herumzukommen.

Einen ausgearbeiteten und intern abgestimmten Plan gibt es dem Vernehmen nach aber noch nicht. Der SWR berichtete, die Regierung plane auch Verbote für Diesel der Abgasnorm Euro-5. Es solle Ausnahmen geben etwa für Pendler und Anwohner - vorausgesetzt, ihre Diesel-Autos würden mit einer Hardware nachgerüstet, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken.

Ein Treffen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verlieh solchen Mutmaßungen Nahrung. "Spiegel Online" berichtete unter Verweis auf einen angeblichen "Geheimplan" Kretschmanns, Scheuer solle die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Besitzer der umgerüsteten Wagen einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere oder eine andere Kennzeichnung bekämen. Nur so könnten Polizisten bei der Durchsetzung der Verbote erkennen, ob der betreffende Wagen sauber genug sei, um in die Stadt zu dürfen.

Kretschmanns Regierungssprecher erklärte aber am Freitagabend, es gebe keinen "Geheimplan". Es sei noch nicht entschieden, wie die Landesregierung in Sachen Diesel weiter vorgehe. "Wir stehen noch am Anfang der Überlegungen."

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. Kretschmann erklärte am vergangenen Dienstag, das Ziel bestehe darin, Verkehrsverbote möglichst zu vermeiden, aber auch das höchstrichterliche Urteil zur Luftreinhaltung zu beachten.

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