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Prozesse - Kindesmissbrauch: Jugendamt griff nach Hinweisen nicht ein


Prozesse
Kindesmissbrauch: Jugendamt griff nach Hinweisen nicht ein

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Hier findet der Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg statt.Vergrößern des BildesHier findet der Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg statt. (Quelle: Patrick Seeger/Illustration./dpa)
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Freiburg (dpa) - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen haben Hinweise der Schule des Jungen das Jugendamt nicht zum Eingreifen bewegt. Das schilderte ein Zeuge an diesem Donnerstag im Prozess am Landgericht Freiburg.

Die Behörde habe Warnungen der Lehrerin des heute Neunjährigen und des Schulleiters als "vage Hinweise" eingestuft, sagte der zuständige Sachbearbeiter. Polizei oder Gerichte, die sich bereits mit der möglichen Gefährdung des Kindes befasst hatten, habe das Amt nach den Hinweisen der Schule im Juni und Juli 2017 nicht informiert. Es habe keine Gespräche mit dem Jungen oder der Schule geführt und auch keine Kontrollen veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Angaben zufolge mögliche Ermittlungen gegen das Jugendamt. Angeklagt im aktuellen Prozess sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beide Deutsche. Sie haben gestanden, das in Staufen lebende Kind mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie den Jungen sowie ein dreijähriges Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.

Die Taten ereigneten sich laut Gericht von Februar 2015 bis September 2017. Anfang Juni 2017 wandte sich die Lehrerin des Jungen und später der Schulleiter an das Jugendamt und sprach von Hinweisen des Kindes auf eine Misshandlung - jedoch ohne Erfolg.

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