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Luftverkehr: Zahl der Nachtflüge auf Rekordstand


Luftverkehr
Zahl der Nachtflüge auf Rekordstand

Von dpa
Aktualisiert am 09.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Laut einem Medienbericht ist an den 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen die Zahl der Starts und Landungen im Vergleich zu 2016 um rund 14 000 auf 215 843 gestiegen.Vergrößern des BildesLaut einem Medienbericht ist an den 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen die Zahl der Starts und Landungen im Vergleich zu 2016 um rund 14 000 auf 215 843 gestiegen. (Quelle: Christophe Gateau/Illustration./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Zahl der Nachtflüge in Deutschland hat 2017 einen neuen Rekordstand erreicht.

An den 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen sei die Zahl der Starts und Landungen im Vergleich zu 2016 um rund 14.000 auf 215.843 gestiegen, wie aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht.

Zehn Jahre zuvor lag die Zahl der Nachtflüge demnach mit 193.434 noch unter der 200.000-Marke. Zuerst hatte die "Rheinische Post" über die Zahlen berichtet.

Die Regierung beruft sich in dem Papier auf Daten der Deutschen Flugsicherung, die Starts und Landungen an diesen 16 Flughäfen überwacht: an beiden Flughäfen in Berlin sowie in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln-Bonn, Leipzig, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Ursache für die Zunahme der Nachtflüge ist nach Einschätzung der Grünen zum einen das Wachstum im Luftverkehr insgesamt. 2017 gab es nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) im deutschen Luftraum 3,21 Millionen Verkehrsflüge - in dieser Zahl sind auch Überflüge enthalten.

Ein weiterer Grund für die gestiegene Zahl an Nachtflügen ist nach Ansicht der Grünen, dass die Behörden gegen zunehmende Verspätungen und Verfrühungen nicht viel unternähmen. Grünen-Verkehrspolitikerin Daniela Wagner sagte der Zeitung: "Es ist ungeheuerlich, dass selbst die bestehenden Nachtflugverbote immer weiter ausgehöhlt werden und die Bundesregierung tatenlos zuschaut. Die Nachtruhe muss gesetzlich geschützt werden."

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