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Polizistenmorde von Kusel: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft


Lebenslange Haft gefordert
Staatsanwalt sieht "Hinrichtungscharakter" bei Polizistenmorden

Von afp, dpa, t-online
22.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Polizistenmorde in der Pfalz - ProzessVergrößern des BildesDer Hauptangeklagte (r.) neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser: Die Staatsanwaltschaft ist von S. Haupttäterschaft überzeugt. (Quelle: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa/dpa-bilder)
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Das Verfahren um die Tötung zweier Polizisten bei Kusel steht kurz vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld einseitig beim Hauptangeklagten.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Andreas S. gefordert. S. habe sich des Mordes aus Habgier und gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern.

Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließen würde.

Verteidiger fordern "gerechtes Urteil"

In dem Verfahren gibt es zwei Angeklagte. Neben dem 39-jährigen S. ist dies der 33-jährige Florian V., für den der Ankläger Straffreiheit forderte, auch wenn sich V. der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht habe. Von einer Strafe für den Nebenangeklagten sei abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Staatsanwalt Orthen.

Die beiden Verteidiger von S. wiesen den Mordvorwurf zurück. Einer der beiden Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Die Anwälte plädierten für ein "gerechtes Urteil", ohne eine konkrete Forderung zu nennen. Verteidiger Leonhard Kaiser erklärte: "Wir wissen einfach nach wie vor viele Sachen nicht."

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess eingeräumt, auf den Polizisten in Notwehr geschossen zu haben. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte. "Wir haben hier zwei verschiedene Versionen, die nicht widerlegt werden konnten", sagte Kaiser. Aus Sicht der Verteidigung sei es "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge".

Staatsanwalt: Doppelmord mit "Hinrichtungscharakter"

Staatsanwalt Orthen zeigte sich hingegen nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass S. am 31. Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen hatte. Das Motiv war demnach, eine vorangegangene Jagdwilderei zu verdecken. Ein Überleben der Polizisten hätte für S. die Identifizierung als Wilderer bedeutet, sagte der Staatsanwalt. Er fügte hinzu, der Doppelmord habe "Hinrichtungscharakter" gehabt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Der Staatsanwalt sagte, die Beweisaufnahme habe klar den Vorwurf der Haupttäterschaft von S. belegt. Dieser habe seine Aussage vor Gericht wie ein Theaterstück vorbereitet und sich bei zahlreichen Einlassungen "als sprachgewandter Blender präsentiert".

Tatsächlich seien die beiden Angeklagten völlig unterschiedliche Charaktere. Der Mitangeklagte sei ein seit Jahren von Gelegenheitsjobs lebender Kiffer, der Hauptangeklagte hingegen ein "Macher", der viel zur Jagd ging, bei der Qualität seiner Waffentechnik stets aufrüstete und "das hemmungslose Töten von Lebewesen zu seinem Markenzeichen machte". In den Monaten vor der Tat habe der mit seiner Firma insolvente S. monatlich um die 6.000 Euro durch seine Wilderei erwirtschaftet.

Brutale Details zum Tathergang

Wie der Staatsanwalt sagte, brachte der Prozess auch Erkenntnisse zu dem nach dem Doppelmord noch unklaren Tatgeschehen. Es sei davon auszugehen, dass die beiden Polizisten mit den Wilderern gesprochen hätten. S. habe beide dabei von Anfang an als Polizisten erkannt. Unmittelbar nach dem ersten Funkspruch habe S. erste Schüsse mit seinem Schrotgewehr abgegeben. Noch während seines dann folgenden Notrufs habe der Polizist mit seiner Dienstpistole zurückgeschossen.

Auf die Polizistin habe S. vermutlich aus zwei bis drei Metern Entfernung geschossen, auf den Polizisten wohl aus einer Entfernung von sieben bis zehn Metern. Ob die Schüsse aus der Schulter oder Hüfte abgegeben worden seien, sei nicht zu klären gewesen.

Der Polizist habe durch die ersten Schüsse bewegungsunfähig auf dem Boden gelegen und sei dann von S. mit einem Kopfschuss aus kurzer Entfernung hingerichtet worden. Dies habe das Gutachten ergeben. Die Polizistin sei nach dem ersten Schuss durch S. auf dem Bauch zum Liegen gekommen, habe danach noch gelebt. Der 39-Jährige habe ihre Kleidung durchsucht und sie mit einem Kopfschuss getötet.

Die Nebenklagevertreter schlossen sich der Staatsanwaltschaft überwiegend an. Die Anwälte der Angehörigen des getöteten Polizeibeamten forderten neben der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld eine anschließende Sicherungsverwahrung. Ein Urteil könnte am Mittwoch kommender Woche verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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