t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Fall Maddie: Landgericht Braunschweig begründet Entlassung der Schöffin


Fall Maddie
Prozess verschoben: Gericht begründet Ablehnung der Schöffin

Von t-online, lma

Aktualisiert am 21.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte Christian B. kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Christian B. kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Vor dem Landgericht Braunschweig ist Christian B. wegen Sexualstraftaten angeklagt. Der Prozess platzte – das Gericht gibt nun die Entlassung einer Schöffin bekannt.

Am Dienstag fasst das Gericht den Beschluss, dass der Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin im Prozess gegen Christian B. begründet sei. Es würden Zweifel an der Rechtstreue und der rechtlichen Gesinnung der Schöffin vorliegen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, der t-online vorliegt. Vom weiteren Verfahren wird die Schöffin damit ausgeschlossen, sie wird durch eine Ergänzungsschöffin ersetzt.

Am Freitag begann der Prozess gegen Christian B. wegen fünf Sexualstraftaten. Der 47-Jährige ist auch im Fall Maddie mordverdächtig. Doch bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Prozess unterbrochen.

Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin gestellt. Die Schöffin hatte in einem Tweet von 2019 die Tötung von Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro gefordert. "Äußerungen außerhalb der Rechtsordnung, Aufruf zu Mord und Totschlag dulden wir nicht, so jemand kann nicht ehrenamtlich Richterin sein", begründete das Gericht bereits am Freitag die Zustimmung zu dem Antrag der Verteidigung. Nun ist der Beschluss rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Gerichtsbeschluss der 2. Strafkammer am Landgericht Braunschweig
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website