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Wolf-Abschuss im Westerwald: Jäger muss zahlen


Justiz
Jäger wegen Wolf-Abschusses zu Geldstrafe verurteilt

Von dapd, dpa
17.01.2013Lesedauer: 1 Min.
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Weil er einen Wolf im Westerwald erschossen hat, muss ein Jäger aus dem Raum Köln eine Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht Montabaur. Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe, sagte der Richter.

Dabei sei es unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe, wie der Angeklagte angenommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 4000 Euro gefordert, der Verteidiger des Jägers auf Freispruch plädiert.

Schütze stellte sich selbst

Der inzwischen 72 Jahre alte Jäger hatte am 20. April 2012 das Tier im Westerwald erschossen und sich später selbst der Polizei gestellt. Er war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, auf einen wildernden Hund anzulegen.

Der tote Vierbeiner war nach Experteneinschätzung der erste Wolf im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren. Der Fall hatte für Zorn und Protest bei Naturschützern gesorgt.

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