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Lange Haftstrafen nach "Facebook-Mord" in Eschweiler bei Aachen


Unschuldigen Mann getötet
Lange Haftstrafen nach "Facebook-Mord"

Von dpa
Aktualisiert am 17.05.2016Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Gerichtssaal. Im "Facebook-Mordfall" fielen nun die Urteile.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Gerichtssaal. Im "Facebook-Mordfall" fielen nun die Urteile. (Quelle: dpa-bilder)
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Sie glaubten, er habe über Facebook Kontakt zu ihrer Tochter gehabt und töteten ihn deshalb: In Aachen sind ein Elternpaar und ein Komplize nach dem Mord an einem jungen Mann zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Für die Ermordung eines unschuldigen Mannes, der im Internet angeblich Kontakt zu einer Zwölfjährigen aufgenommen hatte, sind deren Eltern und ein Helfer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hätten einen völlig falschen Verdacht gehabt, stellten die Richter bei der Urteilsverkündung fest. Die Eltern hätten dem ihnen unbekannten 29-Jährigen unterstellt, dass er ein Pädophiler sei und bei einem früheren Kontakt über Facebook Nacktfotos ihrer Tochter erschlichen habe.

Der 29-Jährige war geistig behindert und arbeitete in einer Behindertenwerkstatt. Er suchte eine sexuelle Beziehung zu einer erwachsenen Frau. "Wie geht es Dir?", versuchte er im Sommer letzten Jahres eine Kontaktaufnahme über Facebook. Er konnte nicht wissen, dass hinter dem Facebook-Profil einer angeblich 22-Jährigen tatsächlich ein zwölfjähriges Mädchen steckte.

Unter Vorwand in eine tödliche Falle gelockt

Mit der Hilfe einer Bekannten hätten die Drei - der 39 Jahre alte Vater, die 31 Jahre alte Ehefrau und ein 29 Jahre alter Freund der Familie - den Mann im August letzten Jahres in Eschweiler bei Aachen in einen Hinterhalt gelockt, um ihn zu töten. Vorher hätten sie reichlich Alkohol und Drogen konsumiert. Der Vater habe den jungen Mann mit einem Bajonettmesser erstochen. Für ihn stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, auch, weil er gewusst habe, dass das Opfer geistig behindert war. Damit kann er nicht schon nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.

Eine Bekannte, die sich als Lockvogel mit dem Opfer an der entlegenen Stelle verabredet hatte, wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Freigesprochen wurde ein Mitangeklagter, der während der Tat auf die Kinder des Elternpaares aufgepasst hatte.

Es hatte eine Vorgeschichte zu dem Mord gegeben, wie aus der Urteilsbegründung klar wurde: Schon vorher hatte ein Unbekannter, aber definitiv nicht das spätere Mordopfer, das Mädchen über Facebook angeschrieben und es sexuell so bedrängt, dass es wohl Nacktbilder von sich geschickt hatte. Es gab eine Anzeige, doch als die Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt wurden, wollten die Eltern auf eigene Faust weitersuchen. Als wieder ein Fremder - jetzt der junge Mann - Kontakt mit dem Kind aufnahm, glaubten sie, den "Richtigen" gefunden zu haben.

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