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Schlecker-Urteil: Bewährung für Anton Schlecker – Haft für seine Kinder


Bewährung für Anton Schlecker – Haft für Kinder

Von dpa, reuters, afp, df

Aktualisiert am 27.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Anton Schlecker mit seinen Kindern Meike und Lars: Dem Drogerieketten-Gründer und seiner Familie wurde unter anderem vorsätzlicher Bankrott und Insolvenzbetrug vorgeworfen.Vergrößern des BildesAnton Schlecker mit seinen Kindern Meike und Lars: Dem Drogerieketten-Gründer und seiner Familie wurde unter anderem vorsätzlicher Bankrott und Insolvenzbetrug vorgeworfen. (Quelle: Archivbild/Thomas Warnack/dpa-bilder)
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Die Pleite vor Augen sollen sie Millionen beiseite geschafft haben. Nun hat das Landgericht Stuttgart das Urteil gegen Anton

Das Stuttgarter Landgericht hat die Schlecker-Kinder Lars und Meike zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihr Vater Anton erhielt in dem Urteil zum Ende des Bankrott-Prozesses eine Bewährungsstrafe.

Schlecker muss Geldstrafe zahlen

Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Im Fall des 46-jährigen Lars beschlossen die Richter zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall der 44-jährigen Meike zwei Jahre und acht Monate. Der frühere Drogeriemarkt-Unternehmer selbst bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss Anton Schlecker eine Geldstrafe von 54.000 Euro zahlen.

Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue.

Staatsanwälte forderten härtere Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker sowie 34 Monate für Lars und 32 Monate für Meike Schlecker gefordert. Die Verteidigung hatte das für völlig überzogen gehalten.

Schlecker, einst größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs.

Wann wusste Schlecker von der drohenden Pleite?

Um die Pleite an sich ging es nicht vor Gericht - sondern um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen. Von diesem Zeitpunkt an hätte er daher kein Geld mehr aus dem Konzern ziehen oder privat an andere übertragen dürfen.

Mitte November hatten der Ex-Firmenchef und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen sollen - zur Wiedergutmachung des Schadens. Zuvor hatte die Familie schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.

Verdi kritisiert Urteil

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Urteil gegen Anton Schlecker kritisiert. "Man weiß nicht, ob die Überweisung von vier Millionen Euro zur Schadensregulierung kurz vor dem Urteil das Gericht im Fall Anton Schlecker milde gestimmt hat", erklärte Verdi-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Montag in Berlin. "Davon bekommt allerdings keine ehemalige Schlecker-Frau einen neuen Arbeitsplatz oder ihr entgangenes Gehalt."

Das Urteil gegen Schlecker und seine Kinder sei die "Antwort des Rechtstaates auf fehlende Unternehmensverantwortung", erklärte Nutzenberger. "Die Wut und die Verbitterung der 27.000 Frauen, die von heute auf morgen auf die Straße gesetzt und ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden, hat die jetzt Verurteilten nie interessiert."

Stattdessen habe sich die Unternehmerfamilie öffentlich selbst bemitleidet und gleichzeitig Millionen Euro aus dem Geschäft verschwinden lassen. Der Bankrott habe die Existenzgrundlage vieler Frauen vernichtet, die teilweise heute noch arbeitslos sind und von Hartz IV leben müssen.

Zivilprozesse folgen

In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder, in dem es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli geht. Im sächsischen Zwickau läuft bereits ein Verfahren, wie das dortige Landgericht der "Wirtschaftswoche" bestätigte. Der Insolvenzverwalter eines früheren Schlecker-Personaldienstleisters verlangt ebenfalls Geld zurück. Christa Schlecker war anfangs auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt.

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