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Kein Haftaufschub: Ex-SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis


Kein Haftaufschub
Ex-SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis

Von dpa, cwe

Aktualisiert am 12.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Oskar GröningVergrößern des BildesDer Angeklagte Oskar Gröning sitzt im Gerichtssaal in Lüneburg. (Quelle: Julian Stratenschulte/Archiv/dpa-bilder)
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Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss ins Gefängnis. Die Verteidigung des 96-Jährigen hatte erfolglos Haftaufschub beantragt.

Das Oberlandesgericht Celle sieht keinerlei Gründe mehr, die Haft des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten früheren SS-Manns Oskar Gröning aufzuschieben. Einwände der Verteidigung des 96-Jährigen gegen die Ablehnung seines Haftaufschubs wies das Gericht zurück. Dies sagte eine Sprecherin am Dienstag. Zunächst hatte der NDR über die Entscheidung des Oberlandesgerichts berichtet. Gröning bleibt nun noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde.

Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der "Buchhalter von Auschwitz" hatte eingeräumt, in dem Konzentrationslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Jahrzehntelang waren zuvor die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie nicht selbst gemordet hatten.

Wann die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover dem 96-Jährigen nun die Ladung zum Strafantritt schickt, war zunächst noch unklar. "Die Akten liegen noch nicht wieder vor", sagte Sprecherin Kathrin Söfker. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung bekomme jemand, der nicht in Haft sitzt, diese Ladung in der Regel mit einer Vorlaufzeit von einer Woche. Eine Verfassungsbeschwerde habe grundsätzlich zunächst einmal keine aufschiebende Wirkung.

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