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Nikab: Muslimin scheitert vor Bundesverfassungsgericht


Klage abgewiesen
Muslimin darf am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen

Von afp
19.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine verschleierte Frau bei einer Kundgebung: Am Steuer bleibt die Gesichtsverschleierung verboten.Vergrößern des BildesEine verschleierte Frau bei einer Kundgebung: Am Steuer bleibt die Gesichtsverschleierung verboten. (Quelle: Symbolbild/Ashraf Amra/dpa-bilder)
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Per Eilverfahren wollte eine Muslimin beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verschleierungsverbot am Steuer vorgehen. Die Richter lehnten die Klage ab.

Eine Muslimin, die derzeit den Führerschein macht, ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Eilklage gegen das Verschleierungsverbot am Lenkrad gescheitert. Die Karlsruher Richter verwiesen die Frau am Montag zunächst auf den Instanzenweg vor die Verwaltungsgerichte. Der Entscheidung zufolge legte die Klägerin zudem nicht dar, wie verschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene.

Keine weiteren Fahrstunden wegen Verhüllungsverbot

Die Klägerin trägt seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Nikab, und macht zurzeit ihren Führerschein. Wegen des Verhüllungsverbots sei es ihr aber nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen. Nach der Regelung in der Straßenverkehrsordnung vom Oktober vergangenen Jahres darf ein Autofahrer sein Gesicht "nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist".

Verwendete Quellen
  • AFP
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