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Angeklagte wollen Gefahr für Schlichter nicht erkannt haben


"Gefahr nicht erkannt"
Opfer überfuhr auf Flucht Helfer – Täter-Brüder vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagten im Prozess nach dem Tod eines Streitschlichters sitzen im Sitzungssaal neben ihrem Verteidiger Thomas Klein (r.): Angeklagte wollen Gefahr nicht erkannt haben.Vergrößern des BildesDie Angeklagten im Prozess nach dem Tod eines Streitschlichters sitzen im Sitzungssaal neben ihrem Verteidiger Thomas Klein (r.): Angeklagte wollen Gefahr nicht erkannt haben. (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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Mehr als ein Jahr nach dem Tod eines 73-Jährigen, der einem verprügelten Mann zur Hilfe kommen wollte, hat der Prozess gegen zwei Brüder begonnen. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Männer sollen im März 2017 an einer Tankstelle in Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) so lange auf einen damals 25-Jährigen eingeschlagen haben, bis dieser in Panik mit seinem Auto flüchten wollte. Beim Zurücksetzen überrollte er den 73-Jährigen, der hinzugekommen war, um einzugreifen. Der Mann erlag sofort seinen Verletzungen.

Seit Freitag befasst sich das Amtsgericht Ibbenbüren mit dem Fall. Zum Prozessauftakt sagte der Staatsanwalt, der 73-Jährige habe in einem "Akt der Zivilcourage" schlichtend eingreifen wollen. Die beiden Angeklagten im Alter von 26 und 25 Jahren räumten ein, den 25-jährigen Fahrer geschlagen zu haben. Sie hätten aber nicht absehen können, dass der Streitschlichter in derartige Gefahr gerate.

Ermittlungsverfahren gegen Fahrer eingestellt

Die Staatsanwaltschaft sieht die Männer in der Verantwortung, weil sie den Autofahrer mit massiver körperlicher Gewalt in eine panische Flucht getrieben hätten. Der Fahrer habe die Gefahr bei seinem Wendemanöver mit dem Auto nicht erkannt.

Gegen den Fahrer selbst war das Ermittlungsverfahren aus diesem Grund eingestellt worden. Im Zeugenstand sagte er aus, er habe einfach nur weggewollt. Für den Fall sind zwei weitere Verhandlungstage am 17. und 24. April angesetzt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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