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EU-Kommission: Beamter wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt


Vergewaltigung in EU-Kommission
Beamter zu vier Jahren Haft verurteilt

Von afp
19.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Europäische Kommission in Brüssel (Archivbild): Ein leitender Beamter der EU-Kommission ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesEuropäische Kommission in Brüssel (Archivbild): Ein leitender Beamter der EU-Kommission ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Christophe Vandercam/imago-images-bilder)
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Ein leitender Beamter der EU-Kommission ist wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Mann bestreitet, eine Straftat begangen zu haben.

Ein Brüsseler Gericht hat einen leitenden Beamten der EU-Kommission wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann 2015 eine Mitarbeiterin in den Räumlichkeiten der Kommission in Brüssel vergewaltigt habe, sagte Gerichtspräsident Luc Hennart der Nachrichtenagentur AFP. Die Tat ereignete sich demnach im September 2015 im Anschluss an einen Umtrunk im Büro des estnischen Beamten. Der Umtrunk habe unter anderem anlässlich der Geburt seiner Tochter stattgefunden.

Während des Prozesses habe der Angeklagte darauf verwiesen, es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. "Das Gericht ist der Ansicht, dass kein Einvernehmen vorlag", sagte Hennart. Bei dem 20 Jahre jüngeren Opfer handelte es sich demnach um eine juristische Angestellte der Abteilung, die der Verurteilte leitete. Das Gericht habe dies als erschwerenden Umstand gewertet.


Nach Angaben der Kommission wurde der Beamte "nach der ersten Meldung des Vorfalls" beurlaubt. Die Behörde sei darüber hinaus aber "gesetzlich daran gehindert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, bis ein endgültiges Urteil ergangen ist", sagte ein Kommissionssprecher. Die Verteidigung des Mannes kündigte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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