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Mönchengladbach: Vergewaltiger aus Fußball-Fanzug muss jahrelang in Haft


Opfer war 19 Jahre alt
Vergewaltiger aus Fußball-Fanzug muss jahrelang in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 24.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Sonderzug für Fußballfans in Mönchengladbach: Hier hat ein 31-jähriger Fan eine 19-Jährige vergewaltigt.Vergrößern des BildesSonderzug für Fußballfans in Mönchengladbach: Hier hat ein 31-jähriger Fan eine 19-Jährige vergewaltigt. (Quelle: Hans-Peter Reichartz/dpa-bilder)
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Vor rund einem Jahr vergewaltigte ein Fußballfan eine Frau auf der Toilette eines Sonderzuges. Dafür musste sich der 31-Jährige nun in Mönchengladbach vor Gericht verantworten. Er muss jahrelang ins Gefängnis.

Ein Jahr nach der Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Sonderzug mit Fußballfans ist ein 31-Jähriger zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann habe die junge Frau in der Zugtoilette vergewaltigt, stellte das Amtsgericht Mönchengladbach fest.

Das Verhalten der "nennenswert alkoholisierten" Frau habe zwar zu der Situation beigetragen, stellte die Vorsitzende Richterin Uta Cramer fest. Aber die junge Frau habe gesagt, dass sie "das" nicht wolle, als der Angeklagte mit den sexuellen Handlungen begonnen habe.

Unterbringung in Erziehungsanstalt

Die Richter verurteilten den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach der Vergewaltigung hatte der Mann laut Urteil einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Mann schon zuvor wegen einer Vergewaltigung und "vielfach" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Dabei hatte Alkohol eine Rolle gespielt.


Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er in Berufung geht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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