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Mordfall Greta in Viersen – Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein


Ermittlungen gegen Erzieherin
Mordfall Greta in Viersen – Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

Von dpa
Aktualisiert am 03.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Plüschtiere und Kerzen erinnern an die kleine Greta in Viersen: Die Dreijährige ist von einer psychisch kranken Kita-Erzieherin getötet worden.Vergrößern des BildesPlüschtiere und Kerzen erinnern an die kleine Greta in Viersen: Die Dreijährige ist von einer psychisch kranken Kita-Erzieherin getötet worden. (Quelle: Marcel Kusch/dpa-bilder)
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Hätte der Tod der kleinen Greta in Viersen verhindert werden können? Die Staatsanwaltschaft räumt jetzt ein: Es gab ausreichend Hinweise auf die psychische Verfassung der mordverdächtigen Erzieherin.

Nach der Tötung der dreijährigen Greta in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Fehler eingeräumt. Frühere Hinweise zur psychischen Auffälligkeit der inzwischen mordverdächtigen Erzieherin seien nicht weitergegeben worden, obwohl dies vorgeschrieben sei, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei vorangegangenen älteren Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat seien Erkenntnisse zur psychischen Verfassung der Kindergärtnerin aufgetaucht, die der Aufsichtsbehörde ihrer Kindertagesstätte hätten mitgeteilt werden müssen. Die Behörde hatte die Ermittlungen gegen die inzwischen mordverdächtige Erzieherin wegen geringer Schuld eingestellt.

Viersen: Erzieherin braucht dringend psychologische Hilfe

Eine Rechtsmedizinerin hatte dabei festgestellt, dass die Erzieherin dringend psychologische Hilfe benötige und es sich bei der Straftat um einen Hilferuf gehandelt haben könnte. Die Erzieherin selbst habe den Bedarf bestätigt. Sie und ihre Eltern hätten versichert, dass man sich um professionelle Hilfe kümmern werde.

Weil nicht auszuschließen gewesen sei, dass die psychische Verfassung der Frau auch eine Gefahr für die betreuten Kinder darstellen könne, hätte dies der Aufsichtsbehörde trotz der eingestellten Ermittlungen gemeldet werden müssen, so Oberstaatsanwalt Günter Neifer. Die Behördenspitze habe mit der ermittelnden Staatsanwältin bereits ein ausführliches Gespräch geführt und sie für die Mitteilungspflichten sensibilisiert.

Mordverdächtige Erzieherin soll sich selbst verletzt haben

Die inzwischen 25-Jährige hatte im Mai 2019 behauptet, im Wald bei Geldern von einem Unbekannten mit einem Messer im Gesicht verletzt worden zu sein. Der Unbekannte habe auf einer um Hilfe rufenden Frau gelegen, der sie zur Hilfe geeilt sei, hatte sie erzählt. Nachdem sie verletzt worden sei, hätten sich beide Unbekannten entfernt.

Eine Rechtsmedizinerin hatte die Verletzung untersucht und nicht ausgeschlossen, dass die Frau sich diese selbst zugefügt haben könnte. In den Vernehmungen seien dann weitere Ungereimtheiten aufgetaucht. Die Frau hatte schließlich eingeräumt, dass das "möglicherweise alles nicht richtig" gewesen sei, was sie erzählt habe.

Inzwischen steht die Frau im Verdacht, im vergangenen April in einer Kita in Viersen eine Dreijährige ermordet zu haben. An diesem Donnerstag wird der Fall in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Landtags diskutiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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