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Landgericht Siegen: Vater erdrosselte und verbrannte dreijährigen Sohn


Vater erdrosselte und verbrannte dreijährigen Sohn

Von dpa
18.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Siegen: Der Vater wurde hier wegen Mord aus Heimtücke verurteilt (Symbolbild).Vergrößern des BildesDas Landgericht Siegen: Der Vater wurde hier wegen Mord aus Heimtücke verurteilt (Symbolbild). (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Im Mai beging ein Vater im Sauerland eine schreckliche Tat: Zuerst erwürgte er seinen dreijährigen Sohn, dann steckte er die Matratze mit dem Kind in Brand. Nun fiel das Urteil gegen ihn.

Ein Mann, der seinen dreijährigen Sohn erst gewürgt und dann verbrannt hat, ist vom Landgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen Mord aus Heimtücke gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach am Freitag. Eine besondere Schwere der Schuld habe das Gericht nicht feststellen können. Der 34-Jährige war geständig. Er verzichtete auf eine Revision.

Der Mann hatte ausgesagt, das Kind im Mai in seiner Wohnung Lennestadt im Sauerland im Schlaf erdrosselt, auf eine Matratze gelegt und diese dann angezündet zu haben. Er habe gedacht, der Junge sei bereits tot, als er die Matratze in Brand setzte, und er habe die Tat nicht geplant, sagte Richterin Dreisbach. Die Anklage war in dem Verfahren davon ausgegangen, dass der Dreijährige noch lebte, als sein Vater die Matratze in Brand setzte.

Mordmotiv unklar

Die genaue Motivlage bleibe unklar, so die Richterin. Vermutlich setze sich das Motiv für den Mord aus verschiedenen Beweggründen zusammen und habe auch mit einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zu tun.

Der 34-Jährige lebte von der Mutter des Jungen getrennt. Er konnte mit seinem Sohn nur nach vorheriger Absprache in einem begrenzten zeitlichen Rahmen zusammen sein. Das psychiatrische Gutachten befand, dass der Mann aus einer narzisstischen Kränkung heraus handelte. Seine Emotionalität sei immer Ich-bezogen gewesen.

Einem Sachverständigen zufolge stand das Geschehen nicht in engem Zusammenhang zu einer Suchterkrankung oder einem erhöhten Drogenkonsum am Tattag. Der Mann sei uneingeschränkt schuldfähig.

Mutter seit Tat seelisch labil

Die Vertreterin der Nebenklage hatte im Verlauf des Prozesses unterstrichen, dass die Mutter des ermordeten Kindes mit einer "lebenslangen Belastung" gestraft sei. Sie sei seitdem auch seelisch labil.

In ihrer Urteilsbegründung unterstrich auch Richterin Dreisbach, die quälenden Folgen für die Familie der Mutter seien "unbeschreiblich". Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Auch die Verteidigung hatte dies als angemessen bezeichnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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