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Innenminister Reul verliert vor Gericht gegen AfD


Bezeichnung als Prüffall
NRW-Innenminister Reul verliert vor Gericht gegen AfD

Von dpa, afp, joh

24.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Herbert Reul: Der nordrhein-westfälische Innenminister hat vor Gericht gegen die AfD verloren.Vergrößern des BildesHerbert Reul: Der nordrhein-westfälische Innenminister hat vor Gericht gegen die AfD verloren. (Quelle: Herbert Reul/dpa)
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Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul habe sich verfassungswidrig verhalten, so das Urteil. Er hatte die AfD als Prüffall des Verfassungsschutz bezeichnet. Auch ein Tweet musste gelöscht werden.

Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD durfte nicht öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und der klagenden AfD Recht gegeben. Entsprechende Äußerungen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier im Jahr 2019 seien rechtswidrig gewesen.

Einfluss auf Chancengleichheit

Die Äußerungen Reuls und Freiers seien geeignet gewesen, die Chancengleichheit im Parteien-Wettbewerb zu Lasten der AfD zu beeinflussen, so das Gericht. Das Verfassungsschutzgesetz NRW erlaube nicht, bereits über das Stadium des Prüffalls zu informieren. Anders sehe es unter bestimmten Umständen aus, wenn die Prüfung zur Einstufung als Verdachtsfall führe.

Reul und Freier seien als Hoheitsträger an ein striktes Neutralitätsgebot gebunden, dass sie mit ihren Äußerungen verletzt hätten. Sie könnten sich auch nicht darauf berufen, dass sie die Presse wahrheitsgemäß hätten informieren müssen.

Das Urteil kläre nicht, ob der NRW-Landesverband der AfD als Prüffall bearbeitet werden darf, sondern nur, ob darüber Auskunft erteilt werden durfte, betonte das Gericht. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Weiteres Urteil zu Post bei Twitter

Auch das Bundesinnenministerium muss eine Niederlage gegen die AfD hinnehmen: Das Ministerium muss einem Gerichtsbeschluss zufolge einen Tweet eines seiner Pressesprecher zur AfD löschen. Einem entsprechenden Eilantrag der Partei gab das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch teilweise statt, wie das Gericht mitteilte. In dem Tweet vom 28. Januar ging es demnach um die laufende Prüfung, ob die AfD vom Bundesverfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft wird.

In dem Tweet veröffentlichte der BMI-Sprecher den Angaben zufolge Äußerungen von Innenminister Horst Seehofer (CSU) zum "Stand des BfV-Gutachtens zur AfD". Das Gutachten werde "in juristischer Hinsicht geprüft", es gebe "keine politische Vorgaben", Seehofer wolle "aber in überschaubarer Zeit Klarheit haben".

Mit dem Tweet habe das BMI in die Parteienfreiheit eingegriffen, befand nun das Verwaltungsgericht. Das Ministerium habe mit dem Tweet "bei objektivem Verständnis" geäußert, dass es sich bei der AfD "um einen Prüffall des Bundesverfassungsschutz handle". Dadurch werde die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erheblich geschmälert, hieß es in dem Gerichtsbeschluss.

Identifikation mit Parteien ist Staat untersagt

Schon die Einstufung der AfD als Prüffall führe nach einer von der Partei vorgenommenen Umfrage dazu, dass die Bereitschaft, die AfD zu wählen, um 15 Prozent sinke. Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt, weil es hierfür weder eine Rechtsgrundlage im Bundesverfassungsschutzgesetz gebe noch die Voraussetzungen vorlägen, unter denen staatliche Stellen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürften.

Denn dem Staat sei es versagt, sich mit einzelnen Parteien zu identifizieren und die ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel und Möglichkeiten zu deren Gunsten oder Lasten einzusetzen. Gegen den Gerichtsbeschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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