Täter für Attacke auf Rosenmontagsumzug verurteilt
Wegen 89-fachen versuchten Mordes: Für die Attacke auf einen Rosenmontagsumzug ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er war in eine Menschenmenge gefahren.
Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen mit rund 90 Verletzten hat das Landgericht Kassel gegen den Angeklagten die Höchststrafe verhängt. Das Gericht sprach den 31-Jährigen am Donnerstag des versuchten Mordes in 89 Fällen und der 88-fachen gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an.
Seit Mai hatte die 6. Strafkammer gegen den 31-Jährigen, der am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in eine Zuschauermenge gefahren war, verhandelt. 182 Zeugen wurden an 24 Verhandlungstagen vernommen – auf die Ladung rund 200 weiterer von der Anklage benannter Zeugen hatte das Gericht verzichtet. Die Opfer beschrieben die Amokfahrt des Täters, ihre teils schweren Verletzungen und die nicht selten bis heute anhaltenden psychischen Folgen.
Angeklagter schwieg während des Prozesses
Der Angeklagte hingegen schwieg und verfolgte den Prozess mit ausdrucksloser Miene. Warum er die Tat begangen haben könnte, blieb völlig unklar. Auch Gespräche mit einer psychiatrischen Gutachterin hatte er abgelehnt.
Die Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie kam aufgrund von Akten, Zeugenaussagen und eigener Beobachtungen zu der Einschätzung, es gebe bei dem Angeklagten Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Zügen. Der 31-Jährige sei aber voll schuld- und einsichtsfähig. Auch die Wiederholung einer solch schweren Tat schloss sie nicht aus und riet zu einer Sicherungsverwahrung nach verbüßter Strafe.
Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter forderten in ihren Plädoyers eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung. Dabei wird am Ende der Haftzeit die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Zudem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung plädierte für eine mildere Strafe als die geforderte Höchststrafe, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord handele.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP