t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Urteil in Münster: Schwerkranke haben keinen Anspruch auf Mittel zum Suizid


Gericht weist Klagen ab
Urteil: Schwerkranke haben keinen Anspruch auf Mittel zum Suizid

Von afp
03.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia mit Waage und Schwert: In Münster wurde ein wichtiges Urteil gefällt.Vergrößern des BildesJustitia mit Waage und Schwert: In Münster wurde ein wichtiges Urteil gefällt. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Drei schwerkranke Menschen hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf eine Sondererlaubnis für Medikamente zur Selbsttötung geklagt. Nun fiel der Richterspruch.

Schwerkranke Menschen haben laut dem Oberverwaltungsgericht Münster nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung. Das Gericht wies in einem am Mittwoch vorgelegten Urteil die Klagen von drei Schwerkranken ab, die eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Kauf eines Mittels zum Suizid erwirken wollten.

Das Bundesinstitut sei aber "nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb" eines todbringenden Mittels zu erlauben, urteilte das Gericht in Münster. Es bestätigte damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln.

"Dient nicht zur medizinischen Versorgung"

Eine Sondererlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln könne das Bundesamt nur dann erteilen, wenn diese "dazu dienen, Krankheiten oder krankhafte Beschwerden zu heilen oder zu lindern", hieß es in dem Richterspruch aus München. Eine Erlaubnis, "die auf eine Nutzung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung gerichtet ist, dient nicht dazu, die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen".

Außerdem gebe es Sterbehilfeorganisation, die einen begleiteten Suizid auch ohne das beantragte Mittel ermöglichten, heißt es in dem Urteil.

Die drei Kläger leiden an Multipler Sklerose, Krebs und einem schweren psychischen Leiden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte es abgelehnt, ihnen eine Sondererlaubnis zum Kauf eines Medikaments zur Selbsttötung zu erteilen.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website