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Bayern | Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung von mutmaßlichem IS-Mitglied


Bayern
Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung von mutmaßlichem IS-Mitglied

Von dpa
18.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizeiauto (Symbolbild): In Bayern gab es bei einem 34-Jährigen eine Razzia.Vergrößern des BildesPolizeiauto (Symbolbild): In Bayern gab es bei einem 34-Jährigen eine Razzia. (Quelle: Philippe Ruiz/imago images)
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In Bayern hat die Staatsanwaltschaft die Wohnung eines 34-Jährigen durchsuchen lassen. Er steht im Verdacht, Mitglied der Terrororganisation "Islamischer Staat" zu sein.

Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsuchen lassen.

Der Mann soll beim IS organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus am Mittwoch mit. "Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht."

Hinweise eines Zeugen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" in Syrien mitgewirkt habe, hieß es. Bei der Durchsuchung am Mittwochmorgen im Landkreis Ostallgäu suchten die Ermittler deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können.

Bis zu zehn Jahre Haft

"Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt", betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. "Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken."

Beim "Islamischen Staat" handelt es sich laut Generalstaatsanwaltschaft München aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Damit können auch Handlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, in Deutschland bestraft werden, soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden. Für Mitglieder solcher Terrororganisationen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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