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Saarbrücken: Vergewaltigung und Mord – 61-Jähriger zu Haft verurteilt


Urteil in Saarbrücken
61-Jähriger vergewaltigt und tötet 69-Jährige – fünfzehn Jahre Haft

Von dpa
29.05.2024Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand (Symbolbild). (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter hat in Neunkirchen einer 69-jährigen Rentnerin aufgelauert, sie vergewaltigt und schließlich getötet. Er hat bereits 33 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, nun kommen 15 hinzu.

Ein 61-jähriger Mann ist vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Der Deutsche soll im September eine 69-jährige Rentnerin auf einem Fahrradweg bei Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und getötet haben. Der Vorfall hatte damals in der Region großes Aufsehen erregt.

Das Urteil fiel wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge aus. Die Richter ordneten zudem die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da sie von einer verminderten Steuerungsfähigkeit ausgingen.

Der Mann war mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft

Der Angeklagte, ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, war nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß. Die Anklage behauptete, der Mann habe aus Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt. Während seiner Lebenszeit hat er bereits insgesamt etwa 33 Jahre im Gefängnis verbracht.

Das Gericht bestätigte auch die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs weiteren Fällen sowie Körperverletzung mit Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

Gericht: Mord, nicht Vergewaltigung mit Todesfolge

Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass nur die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung mit Todesfolge gegeben wären und nicht Mord. Sie forderte daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und ebenfalls die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen. Der Fall wirft erneut Fragen zur Freilassung bereits vorbestrafter Sexualstraftäter auf.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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