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Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann zu 135.000 Euro Geldstrafe verurteilt


Überraschende Wende vor Gericht
Urteil im "Kettensägen-Prozess": Das muss Lehmann jetzt zahlen

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 27.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Auftakt im Berufungsprozess gegen Jens LehmannVergrößern des BildesLehmann betritt den Gerichtssaal. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann steht heute wieder vor Gericht. Nun ist das Urteil im Prozess gefallen.

Jens Lehmann hat sich im Berufungsverfahren im sogenannten Kettensägen-Prozess überraschend schuldig bekannt. Er akzeptierte den Schuldspruch und verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Gleichzeitig wird das Verfahren wegen Beleidigung der Polizisten eingestellt.

Nun hat ihn das Gericht zu 150 Tagessätzen à 900 Euro verurteilt, berichtete RTL. Damit ist die Strafe über insgesamt 135.000 Euro deutlich niedriger als im ersten Prozess. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Betrunkene Fahrt nach Oktoberfestbesuch

Lehmann wurde unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Nach Angaben von RTL hat der Nachbar seine Strafanträge zurückgezogen. Im Gegenzug bezahlt Lehmann ihm alle entstandenen Kosten.

Erst wenige Tage zuvor soll Lehmann offenbar betrunken mit dem Auto gefahren sein, nach einem Besuch auf dem Oktoberfest. Nach Angaben der "Bild" drohen ihm bis zu 120.000 Euro Strafe. Ebenso könnte ihm die Fahrerlaubnis für bis zu zwölf Monate entzogen werden.

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