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Schuldspruch in Prozess um erschossenen Safari-Touristen


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Schuldspruch in Prozess um erschossenen Safari-Touristen

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Schuldspruch nach Tötung eines Fuldaers am Krüger-NationalparkVergrößern des Bildes
Mit dem Fall hatte sich ein Gericht in der südafrikanischen Kleinstadt Kabokweni befasst. (Archivbild) (Quelle: Bulelwa Mphanga/dpa/dpa-bilder)

Juristischer Abschluss nach einem tödlichen Safari-Urlaub: Ein 37 Jahre alter Mann ist in Südafrika wegen Mordes an einem deutschen Urlauber schuldig gesprochen worden.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines deutschen Urlaubers in Südafrika ist der Angeklagte wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den 37-Jährigen am Donnerstag in Kabokweni auch wegen versuchten bewaffneten Raubüberfalls sowie illegalen Waffenbesitzes. Das Strafmaß wurde bei der Urteilsverkündung am Donnerstag in der südafrikanischen Kleinstadt Kabokweni noch nicht genannt. Es soll am Freitag bekanntgegeben werden.

Mit dem Schuldspruch findet der gewaltsame Tod eines 67 Jahre alten Urlaubers aus dem Fulda (Hessen) seinen juristischen Abschluss. Der Mann hatte zusammen mit seiner Ehefrau im Oktober 2022 Safari-Urlaub in Südafrika gemacht. Zusammen mit zwei weiteren Deutschen war das Ehepaar auf dem Weg zu einer Lodge im Krüger-Nationalpark überfallen worden.

Als sich die Touristen kurz vor dem Numbi-Eingang zu dem berühmten Nationalpark weigerten, aus dem Auto zu steigen, und die Türen verriegelten, eröffnete einer der Täter das Feuer auf den Fahrer, der unmittelbar starb.

Zwei Freisprüche schon vor Prozessende

Der Prozess hatte am 22. Juli in der kleinen Stadt Kabokweni in der Nähe des Krüger-Nationalparks begonnen. Vor dem Amtsgericht waren ursprünglich drei Männer wegen Mordes, versuchten Mordes, illegalen Besitzes von Waffen und Munition, Raubes sowie versuchten Raubes angeklagt. Zwei von ihnen waren Mitte November freigesprochen worden - wegen Fehlverhaltens der Polizei und mangelnder Beweislage. Der verbliebene Angeklagte hatte sich in dem Verfahren als nicht schuldig bezeichnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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