Getötete Studentin Justiz in Freiburg erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder einer Studentin erhoben. Der nach eigenen Angaben 17-Jährige soll die junge Frau vergewaltigt und anschließend getötet haben.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch weil der Tatverdächtige Ende 2015 als afghanischer Asylbewerber nach Deutschland kam. Unmittelbar davor war er in Griechenland auf Bewährung aus einer Haft entlassen worden. Diese verbüßte er wegen versuchten Mordes an einer Frau.
Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft Freiburg in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin "angegriffen, gewürgt und vergewaltigt" haben. Anschließend habe er sein Opfer im Fluss Dreisam abgelegt, wo sie ertrunken sei. Die Anklage gehe davon aus, dass er die junge Frau "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet habe.
Verdächtiger soll bereits volljährig gewesen sein
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte "entgegen seiner Angaben zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war". Dies legten medizinische Gutachten nahe. Eine Jugendkammer werde aber als zuständig angesehen, wenn noch Zweifel bestünden, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sei, erklärte die Behörde.
Die Jugendkammer kann bei einer Zulassung der Anklage entscheiden, ob sie in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Der Strafrahmen dabei ist unterschiedlich: Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.