t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePanoramaKriminalität

Ehefrau die Kehle durchgeschnitten: Lange Haftstrafe für Mann aus Cottbus


Frau die Kehle durchgeschnitten
Lange Haftstrafe für den Ehemann

Von dpa, cwe

09.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Am Landgericht Cottbus ist ein Mann aus Tschetschenien zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesAm Landgericht Cottbus ist ein Mann aus Tschetschenien zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Oliver Mehlis/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Es war eine besonders brutale Tat: Weil er seiner Frau Untreue vorwarf, hat ein Mann diese aus dem Fenster geworfen. Dann schnitt er der Schwerverletzten die Kehle durch. Jetzt verurteilte ein Gericht den Täter.

Das Landgericht in Cottbus sah am Freitag einen Totschlag als erwiesen an und schickt den Tschetschenen für 13 Jahre ins Gefängnis. Nachbarn hatten die grausige Tat mitangesehen. Der Angeklagte (32) gab vor Gericht zu, nach einem Streit um angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Frau (25) eingestochen zu haben.

Nach Überzeugung der Kammer hatte der fünffache Familienvater seine Frau in Senftenberg nach einem Streit aus einem Badezimmerfenster im ersten Obergeschoss gestoßen, war dann auf die Straße gegangen und hatte der schon schwer verletzten Frau die Kehle durchgeschnitten.

Asylbewerberpaar aus Tschetschenien

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Die Verteidigung sprach von einer Tat im Affekt und wies darauf hin, dass der Mann am Tattag im November 2016 Crystal Meth konsumiert habe. Die Anwälte hatten daher nur zehn Jahre Haft gefordert. Das aus Tschetschenien stammende Paar lebte als Asylbewerber in Senftenberg.

Der Mann sei davon ausgegangen, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und habe sie deshalb umgebracht, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach beim Urteil. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website