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Lörrach: Rocker der "Osmanen Germania" bewachten Flüchtlingsheime


Als Sub-Subunternehmer
"Osmanen"-Rocker sollen Flüchtlingsheime bewacht haben

Von dpa
Aktualisiert am 25.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Die türkisch-nationalistische Straßengang "Osmanen Germania": Mitgliedern werden schwere Straftaten vorgeworfen.Vergrößern des BildesDie türkisch-nationalistische Straßengang "Osmanen Germania": Mitgliedern werden schwere Straftaten vorgeworfen. (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Mitgliedern der Straßengang "Osmanen Germania" werden schwere Straftaten vorgeworfen. Laut einem Medienbericht kassierte die Gruppe 2016 vom Landkreis Lörrach Geld für die Bewachung von Flüchtlingsheimen.

Angehörige der türkisch-nationalistischen Straßengang "Osmanen Germania" haben nach Recherchen des "Spiegel" zu Dutzenden als Wachmänner Flüchtlingsunterkünfte in Südbaden bewacht. Die Ermittler gingen davon aus, dass die "Osmanen" 2016 zeitweise 50 Mitglieder für acht Unterkünfte im Landkreis Lörrach stellten. Die Aufträge erhielten sie ohne Wissen des Landkreises offenbar von einem Sub-Subunternehmer, wie Landkreissprecher Torben Pahl bestätigte.

Der Kreis habe die Bewachung der Unterkünfte an ein Sicherheitsunternehmen abgegeben, das wiederum einen Subunternehmer beauftragte und vom Einsatz der "Osmanen" nichts gewusst habe, erklärte Pahl. Seinen Angaben zufolge ging es um einen Zeitraum von Ende 2015 bis Ende 2016, in dem die "Osmanen" tätig waren. Der Landkreis habe davon erst im März 2017 erfahren.

Bandenmitglieder vor Gericht

Acht bis zehn Euro sollen Mitarbeiter pro Stunde verdient haben, berichtete das Nachrichtenmagazin weiter. Der frühere "Weltpräsident" der "Osmanen" und sein Vize sollen oft eine Art Provision erhalten haben. So sollen allein im Februar 2016 mindestens 12.500 Euro an die Gang geflossen sein.

Gegen beide beginnt am Montag im Hochsicherheitssaal am Gefängnis Stuttgart-Stammheim ein Prozess des Landgerichts Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wirft insgesamt acht Bandenmitgliedern unter anderem versuchten Mord, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Zwangsprostitution, Erpressung, Drogenhandel und Nötigung vor.

Verwendete Quellen
  • dpa
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