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Missbrauchsfall in Staufen: Hauptverdächtiger gesteht grausame Taten


Missbrauchsfall in Staufen
Hauptverdächtiger gesteht grausame Taten

Von dpa
Aktualisiert am 11.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Fall Staufen: Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte der Mutter im Freiburger Landgericht.Vergrößern des BildesFall Staufen: Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte der Mutter im Freiburger Landgericht. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Im Prozess um schweren Kindesmissbrauch an einem Jungen aus Staufen hat der Hauptverdächtige weitgehend gestanden. Die Details des Falls erschüttern.

Im Hauptprozess um den Missbrauchsfall von Staufen hat der Stiefvater des Tatopfers ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Die Anklage sei "bis auf ein paar Kleinigkeiten" richtig, sagte Christian L. vor dem Landgericht Freiburg. Der 39-Jährige ist angeklagt, einen mittlerweile neun Jahre alten Jungen vergewaltigt und ihn zusammen mit der Mutter für Vergewaltigungen über das Darknet an andere Männer verkauft zu haben.

Der als Pädophiler einschlägig vorbestrafte L. gilt als Haupttäter in der Tatserie, die seit ihrem Bekanntwerden vor fünf Monaten bundesweit für Entsetzen sorgt. Neben den Vergewaltigungen durch ihn und Missbrauch durch die Mutter soll das Kind auch von mindestens vier weiteren Männern missbraucht worden sein. Außerdem soll das Paar ein geistig behindertes dreijähriges Mädchen missbraucht haben.

Zwei der Täter wurden bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, ein dritter Prozess läuft noch. Auch die Mutter des Tatopfers kündigte über ihren Verteidiger eine umfassende Aussage an. Allerdings beantragte ihr Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit für diese Aussage.

In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen des Jungen. Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017.

Schwere der Verbrechen außergewöhnlich

Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall außergewöhnlich. Behörden und Justiz stehen in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben - obwohl sie von der Beziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmaßlichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie.

Eine Vielzahl der Taten wurde gefilmt – sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage "massiv ekelnden" und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel. Außerdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war.

Nebenklägerin erhofft sich Erklärung für die Tat

"Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation", sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Jungen.

Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. "Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird", sagte Ravat.

Mann wollte Jungen nach Missbrauch töten

Zeitgleich begann vor dem Karlsruher Landgericht der Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Schleswig-Holstein: Er soll im sogenannten Darknet beim Lebensgefährten der Mutter angefragt haben, ob er den Jungen sexuell missbrauchen und danach töten dürfe. In diesem Verfahren wurde die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil der Angeklagte in seiner Aussage persönliche Dinge wie sein Sexualleben erläutern wolle.

Verwendete Quellen
  • dpa
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