Urteil in München Mann schießt sich Wattestäbchen ins Gehirn

In Bayern ist ein Mann verurteilt worden, weil er mit einer gefundenen Waffe hantierte und sich dabei selbst verletzte. Er leidet noch immer unter Folgeschäden.
Beim Russischen Roulette mit einer Pistole hat sich ein Münchner ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen. Das halbierte Stäbchen sei durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn eingedrungen, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts München, die am Montag veröffentlicht wurde. Der schwer verletzte Mann wurde operiert. Nun leide er immer noch unter Schwindelattacken.
Die Tat erklärte der 34-Jährige vor Gericht mit seiner Drogensucht. Die Sache sei ihm aber eine Lehre gewesen und er konsumiere inzwischen keine Drogen mehr. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe.
Waffe in der Mülltonne gefunden
Laut rechtskräftigem Urteil hatte der Mann den geladenen Revolver in einer Mülltonne gefunden. Er und ein Freund hätten die scharfen Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in eine Kammer eingesetzt. Anschließend hätten sie die Trommel immer wieder gedreht und so getan, als würden sie abdrücken. Später ging der Freund nach Hause.
Der 34-Jährige machte weiter und kontrollierte laut Urteil, in welcher Kammer das Wattestäbchen saß. Als er zum Schluss kam, dass keine Gefahr drohte, drückte er ab. Allerdings unterlief ihm dabei ein Fehler: Er habe er sich in der Drehrichtung der Trommel vertan, heißt es in der Entscheidung.
- dpa