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Gsicht verstümmelt – zwölf Jahre Haft


Neuverhandlung nach Rechtsfehlern
Gesicht verstümmelt – zwölf Jahre Haft

Von dpa
06.12.2018Lesedauer: 1 Min.
Der wegen Gesichtsverstümmelung angeklagte Mann verbirgt sich im Landgericht von Hanau hinter einem Karton (Archivbild): Wegen Rechtsfehlern hat der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil von neuneinhalb Jahren Haft aufgehoben.Vergrößern des BildesDer wegen Gesichtsverstümmelung angeklagte Mann verbirgt sich im Landgericht von Hanau hinter einem Karton (Archivbild): Wegen Rechtsfehlern hat der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil von neuneinhalb Jahren Haft aufgehoben. (Quelle: Jörn Perske/dpa-bilder)
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Ein Mann aus Eritrea hat im Jahr 2016 einem Flüchtling aus Somalia das Gesicht verstümmelt. Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil für ungültig erklärt hat, wurde nun ein neues Urteil gefällt.

In einem Prozess um die Gesichtsverstümmelung eines Mannes hat das Landgericht Hanau in Hessen den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter verhängten die Strafe am Donnerstag wegen gefährlicher und beabsichtigter schwerer Körperverletzung. Zu der Tat war es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern östlich von Frankfurt gekommen.

Dort hatte der Flüchtling aus Eritrea dem damals 18-jährigen Somalier, ebenfalls ein Flüchtling, in den Hals gestochen. Laut Anklage entstellte er ihm mit Stichen und Schnitten von Messern und Bissen das Gesicht. Augen und Ohren wurden schwer verletzt, das Opfer ist seither nahezu blind.

Staatsanwaltschaft spricht von "beispiellosem Sadismus"

Der Angeklagte, der einem Gutachten zufolge mindestens 27 Jahre alt ist, war im Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht musste sich aber erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufhob.


Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert und von "beispiellosem Sadismus" gesprochen. Die Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle neuneinhalb Jahre nicht übersteigen. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft will diese Option prüfen. Man sei aber geneigt – auch im Sinne des Rechtsfriedens – das Urteil zu akzeptieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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