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Dresden: Mann soll Kleinkinder vergewaltigt haben – mithilfe der Mutter


Anklagen in Dresden
Mann soll Kleinkinder vergewaltigt haben

Von afp
Aktualisiert am 11.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht in Dresden: Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.Vergrößern des BildesDas Landgericht in Dresden: Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. (Quelle: Robert Michael/imago-images-bilder)
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Ein 34-Jähriger soll die zwei Töchter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben. Auch die Mutter wird nun angeklagt – sie soll die Taten unterstützt haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 34-Jährigen erhoben, der zwei Kleinkinder vergewaltigt haben soll. Die Mutter der zur Tatzeit ein und vier Jahre alten Mädchen ist ebenfalls angeklagt, weil sie die Taten unterstützt und Beihilfe geleistet haben soll, wie die Justizbehörde mitteilte.

Der 34-Jährige soll im September und Oktober vergangenen Jahres die damals einjährige Tochter seiner Freundin in deren Dresdner Wohnung sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Zudem soll er die Mädchen mit Zustimmung seiner Lebensgefährtin nach Ungarn und Rumänien gebracht haben und die Vierjährige dort in einer Pension beziehungsweise in einem Hotelzimmer mehrfach missbraucht und vergewaltigt haben.

Angeklagter seit Ende Oktober in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten, der nicht Vater der Opfer ist, die Entziehung Minderjähriger und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung und mit Körperverletzung vor. Die 31-jährige Mutter der Mädchen ist ebenfalls der Entziehung Minderjähriger sowie der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt.


Der Angeklagte wurde nach seiner Rückkehr aus Rumänien festgenommen und sitzt seit Ende Oktober in Untersuchungshaft. Der Untersuchungshaftbefehl gegen die Frau wurde Anfang November unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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