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Ehepaar soll Hilfebedürftige in Wohngruppe missbraucht haben

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Einsatzwagen der Polizei: Im Raum Giffhorn soll ein Ehepaar hilfebedürftige Menschen missbraucht haben.
Einsatzwagen der Polizei: Im Raum Giffhorn soll ein Ehepaar hilfebedürftige Menschen missbraucht haben. (Quelle: /imago-images-bilder)
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Ein Ehepaar im Raum Gifhorn soll in einer Wohngruppe hilfebedürftige Menschen missbraucht haben – über Jahre hinweg und überwiegend Kinder. Es besteht der Verdacht, dass sie auch Bilder und Videos machten.

Wegen des Verdachts des Missbrauchs und der Misshandlung hilfebedürftiger Menschen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ein Ehepaar aus dem Raum Gifhorn in Niedersachsen. Das Paar war für eine Wohngruppe für hilfebedürftige Menschen zuständig.

Der als Haupttäter beschuldigte Ehemann soll vier weibliche Mitglieder der Gruppe zwischen 1998 und 2007 sexuell missbraucht und misshandelt haben, wie die Staatsanwaltschaft in Hildesheim mitteilte. Die Frau soll sich in einem Fall an den Misshandlungen beteiligt und in vier Fällen gegen Misshandlungen nichts unternommen haben. Beide kamen in Untersuchungshaft, ihnen drohen hohe Haftstrafen.

Opfer waren überwiegend Kinder

Die Opfer waren zum Tatzeitpunkt überwiegend noch im Kindesalter, im Januar erstattete eine inzwischen Erwachsene Anzeige. Die Fahnder beschlagnahmten bei mehreren Hausdurchsuchungen des Ehepaars unter anderem umfangreiche Dokumente und Datenträger. Auch deshalb bestehe der Verdacht, dass das Paar von den Taten auch Foto- und Filmaufzeichnungen erstellt haben könnte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Auswertung des Beweismaterials werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.


30 Beamte sind mit den Ermittlungen beschäftigt. Die Fahnder konzentrieren sich nun darauf, alle früheren Bewohner der Wohngruppe namhaft zu machen und als Zeugen zu vernehmen. Das Ehepaar war seit etwa 25 Jahren für die Wohngruppe zuständig. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, ist nicht auszuschließen, dass die Ermittlungen Hinweise auf weitere Straftaten der Beschuldigten ergeben werden. In der Wohngruppe befanden sich neben Kindern, die außerhalb des Elternhauses einquartiert wurden, auch Behinderte.

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