Urteil in NRW Freisprüche im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess

Alle fünf Angeklagten im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess wurden freigesprochen. Sie wurden beschuldigt, Freiern K.o.-Tropfen verabreicht und sie beraubt zu haben.
Im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess um angeblich betäubte und ausgeplünderte Freier sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Vier Prostituierte und ein Wirtschafter waren angeklagt gewesen.
Dass den Freiern K.o.-Tropfen ins Glas gekippt wurden, sei nicht nachzuweisen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Freisprüche selbst beantragt und sofort auf eine Revision verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Angeklagte haben Recht auf Entschädigung
Einige Angeklagte hatten in Untersuchungshaft gesessen. Sie müssen nun für die zu Unrecht erlittene Haft entschädigt werden. Nach Kreditkarten-Abbuchungen von Tausenderbeträgen im Minutentakt hatten Freier Anzeige erstattet. Doch nach der Beweisaufnahme konnte das Gericht nicht ausschließen, dass die Kunden freiwillig und bewusst Drogen konsumiert und Sonderwünsche bestellt und erhalten hatten.
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Der Fall erinnerte an Umtriebe in anderen längst geschlossenen Düsseldorfer Bordellen, die nach jahrelangem Prozess zu Schuldsprüchen geführt hatten.
- Nachrichtenagentur dpa