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Düsseldorf: Ex-DSDS-Kandidat erschießt Frau in Blumenladen – und bekommt Höchststrafe


Ehemaliger DSDS-Kandidat
Mann erschießt Frau in Blumenladen – Höchststrafe

Von dpa
Aktualisiert am 04.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Düsseldorf: Ein Mann erschoss eine Frau in einem Blumenladen.Vergrößern des BildesLandgericht Düsseldorf: Ein Mann erschoss eine Frau in einem Blumenladen. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa-bilder)
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Eine junge Frau versucht, vor ihrem Ex-Freund zu fliehen. Sie rennt in einen Blumenladen, wird von vier Kugeln getroffen und stirbt. Auch nach dem Urteil spricht der Angeklagte von seiner Unschuld.

Nach dem Urteil fließen im Gerichtssaal Tränen, Menschen liegen sich in den Armen. Ihre Mienen spiegeln Erleichterung und Genugtuung wider. Für den Mord an einer jungen Frau in einem Blumenladen in Neuss hat das Landgericht in Düsseldorf am Mittwoch einen 32-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest und geht damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. "Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen sie selbst", sagt der Vorsitzende Richter in Richtung des Verurteilten. Der Angeklagte starrt bleich ins Leere.

Angeklagter warf sich vor einen Zug

"Wir haben hier keine Verzweiflungs- sondern eine gezielte Rachetat", hatte der Staatsanwalt zuvor in seinem Plädoyer betont, dem sich das Gericht voll anschloss. Er habe der Mutter, die er für das Ende der Beziehung zu der jungen Frau verantwortlich gemacht habe, bewusst die einzige Tochter genommen.

Dies habe er in einer WhatsApp-Nachricht an die Mutter nach der Tat selbst bekundet, bevor er sich vor einen Güterzug geworfen habe und schwer verletzt wurde. Außerdem sei er vom Opfer selbst überführt worden, das noch unmittelbar vor ihre Ermordung einen Notruf an die Polizei absetzen konnte: "Mein Ex-Freund hat eine Pistole."

Frau beantragte Einstweilige Verfügung

Zuvor habe er ihr immer wieder aufgelauert, ihr nachgestellt, sie sogar gewürgt und zu vergewaltigen versucht. Die junge Frau hatte beim Amtsgericht gegen ihren Ex drei Wochen zuvor sogar eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Geholfen hat es ihr nicht.

Der 32-Jährige mit Musikerambitionen, der 2008 bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) als Kandidat vor einem Millionenpublikum und der Jury von Dieter Bohlen aufgetreten war, bestritt die Taten mit belegter Stimme bis zum Schluss. Geschossen hätten Unbekannte, denen er Geld geschuldet habe, hatte er behauptet.

"Verhöhnung der Eltern und des Opfers"

Dem widersprach der Staatsanwalt: "Da war kein anderer Mann, weit und breit nicht", sagte er. Mehrere Zeugen hatten jeweils Phasen der Tat beobachtet.

"Seine Lügen ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben", sagte der Anwalt, der die Eltern als Nebenkläger vertrat, über den 32-Jährigen. Seine Erklärungen seien eine "Verhöhnung der Eltern und des Opfers". "Es ist erschreckend, wie vielen Menschen er Leid zugefügt hat. Für niemanden hat er auch nur einen Funken Bedauern geäußert."


Der 32-Jährige hatte seinen Suizidversuch an der Bahnstrecke überlebt, aber beide Beine dabei verloren. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt. Ihr Mandant halte sich tatsächlich für unschuldig. Unter einer grauen Decke verhüllt wird der junge Mann nach dem Urteil im Rollstuhl aus dem Saal gerollt – zurück in den Zellentrakt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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