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Mann an Bushaltestelle angezündet – Täter soll in Psychiatrie


Fall in Oldenburg
Mann an Bushaltestelle angezündet – Täter soll in Psychiatrie

Von dpa, afp, t-online
21.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild): Ein Mann hat erst eine Frau und deren Tochter belästigt, dann einen Helfer attackiert.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia (Symbolbild): Ein Mann hat erst eine Frau und deren Tochter belästigt, dann einen Helfer attackiert. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Er schlug sein Opfer nieder, übergoss es mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete es an: Nun strebt die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Psychiatrie an. Es gebe Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes.

Nach der Verbrennung eines 66-jährigen Helfers an einer Bushaltestelle im niedersächsischen Oldenburg strebt die Staatsanwaltschaft eine Einweisung des mutmaßlichen Täters in eine Psychiatrie an. Dem Täter werde versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er bei der Tat im August psychisch krank und deshalb schuldunfähig gewesen sei.

Der 53-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge am 19. August an einer Bushaltestelle in Oldenburg eine wartende Frau und deren Tochter belästigt. Als ein anderer Mann einschritt, schlug der Täter ihn nieder, übergoss ihn mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete ihn an. Die Staatsanwaltschaft geht von Tötungsabsicht aus. Der 66-Jährige erlitt großflächige lebensgefährliche Brandverletzungen. Er musste in ein künstliches Koma versetzt werden und liegt auf einer Intensivstation.

Täter geständig und psychiatrischen Krankenhaus

Der Täter ließ sich widerstandslos festnehmen und räumte bei der Polizei die Tat ein. Er ist seitdem auf richterlichen Beschluss in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Wegen der Zweifel an seine Schuldfähigkeit soll es keinen üblichen Strafprozess geben, sondern das Sicherungsverfahren. In Sicherungsverfahren klären Gerichte, ob Beschuldigte wegen Gefährlichkeit dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden müssen. Schuldig im juristischen Sinn können sie aufgrund ihres Zustands aber nicht sein. Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet nun das zuständige Landgericht in Oldenburg. Das Landgericht Oldenburg muss noch über das Sicherungsverfahren entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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