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Clanchef Miri – Klage und Eilantrag gegen Abschiebung


Clanchef Miri – Klage und Eilantrag gegen Abschiebung

Von dpa
Aktualisiert am 18.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Ibrahim Miri, führendes Mitglied des libanesischen Clans vor Gericht in Bremen 2014: Er wurde wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt.Vergrößern des BildesIbrahim Miri, führendes Mitglied des libanesischen Clans vor Gericht in Bremen 2014: Er wurde wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa-bilder)
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Ibrahim Miri war nach seiner Abschiebung wieder nach Deutschland eingereist und festgenommen worden. Sein Asylantrag wurde abgelehnt – dagegen klagt er jetzt und könnte so seine Abschiebung verzögern.

Der Anwalt des in Abschiebehaft sitzenden libanesischen Clan-Mitglieds Ibrahim Miri hat einen Eilantrag und eine Klage gegen den negativen Asylbescheid für seinen Mandanten eingereicht. Die Dokumente seien am vergangenen Freitag fristgerecht über den Nachtbriefkasten abgegeben worden, teilte das zuständige Bremer Verwaltungsgericht mit. Das Gericht soll Eilanträge binnen einer Woche entscheiden, kann diese Zeit aber verlängern. "Wie immer entscheiden wir so schnell wie möglich", sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Eilantrag hat eine aufschiebende Wirkung der Klage zum Ziel. Miris Anwalt will damit erreichen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Sollte das Gericht den Eilantrag ablehnen, stünde einer Abschiebung Miris im Grundsatz nichts mehr im Wege. Die Entscheidung wäre nicht anfechtbar.

Erst im Juli in den Libanon abgeschoben

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Ibrahim Miri war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Miris Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.


Derzeit sitzt Miri in Abschiebehaft. Seine Beschwerde gegen die Haftanordnung wurde vorige Woche vom Amtsgericht Bremen abgelehnt und liegt nun zur endgültigen Entscheidung beim Bremer Landgericht, das in dieser Woche endgültig über die Beschwerde entscheiden will.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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