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Scheuer: Gemeinden und Länder bei Behelfsbrücken entlasten


Berlin
Scheuer: Gemeinden und Länder bei Behelfsbrücken entlasten

Von dpa
20.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Andreas ScheuerVergrößern des BildesAndreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, spricht. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, angesichts der Hochwasser-Katastrophe Gemeinden und Länder bei Behelfsbrücken finanziell zu entlasten. Das geht aus einem Schreiben Scheuers an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag.

Es sei gegenwärtig davon auszugehen, dass mindestens 20 Behelfsbrücken in den vom Unwetter betroffenen Regionen errichtet werden müssten, um den Straßenverkehr wieder normalisieren zu können, heißt es in dem Schreiben. Um den auch finanziell durch das Unwetter schwer belasteten Kommunen und Ländern in den Katastrophengebieten unkompliziert helfen zu können, sollten diese von den Kosten für die Errichtung von Behelfsbrücken befreit werden. Scheuer schlägt vor, der Bund solle für die Dauer von 24 Monaten auf Mietkosten und Reparaturkostenzuschläge verzichten.

Der Bund verfügt laut Schreiben über solche Brücken, um in Katastrophenfällen den Straßen- und Eisenbahnverkehr aufrechterhalten zu können. Diese Behelfsbrücken gehören dem Bund - der bundeseigenen Deutschen Bahn stehen sie kostenlos zur Verfügung. Für den Einsatz von Straßen-Behelfsbrücken müssen Länder oder Kommunen bisher zahlen, die Kosten seien nicht unerheblich, heißt es in dem Schreiben.

Für eine Behelfsbrücke mit einer Spannweite von 38 Metern und einer Breite für eine zweistreifige Verkehrsführung würden beispielsweise Mietkosten in Höhe von 8500 Euro im Monat anfallen. Bei einer Standzeit von 24 Monaten bis zur Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus kämen laut Schreiben Kosten in Höhe von 204 000 Euro alleine für eine Behelfsbrücke auf eine Kommune zu.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch über Soforthilfen für die Katastrophengebiete sowie über die Errichtung eines Aufbaufonds entscheiden.

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