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Berlin-Brandenburg: Lehrer verweigert Maske – Gericht bestätigt Kündigung


Fristlos entlassen
Lehrer verweigert Maske – Gericht bestätigt Kündigung

Von afp, t-online
08.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Blick auf das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Archivbild): Die Kündigung einer Brandenburger Lehrers ist rechtmäßig, urteilte das Gericht.Vergrößern des BildesBlick auf das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Archivbild): Die Kündigung einer Brandenburger Lehrers ist rechtmäßig, urteilte das Gericht. (Quelle: Bernd Friedel/imago-images-bilder)
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Weil er sich weigerte, Maske zu tragen und die Maskenpflicht als "vorsätzliche Körperverletzung" bezeichnete, hat eine Brandenburger Schule einen Lehrer entlassen. Laut Gericht ist die Kündigung rechtmäßig.

Die Kündigung eines Lehrers in Brandenburg, der die Maskenpflicht ablehnt, ist wirksam. Die Äußerungen des Lehrers gegenüber der Schulelternsprecherin rechtfertigten die außerordentliche Kündigung, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin mit. Es wies die Kündigungsschutzklage des Lehrers ab.

Seine E-Mail an die Elternsprecherin hatte demnach unter anderem die Aufforderung an die Eltern enthalten, wegen der Maskenpflicht mit einem formulierten Schreiben gegen die Schule vorzugehen. Der Mann nannte die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes "eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung". Er weigerte sich auch selbst, in der Schule eine Maske aufzusetzen.

Berlin-Brandenburg: Lehrer legte Attest aus dem Internet vor

Obwohl es eine Abmahnung gab und das Land den Pädagogen warnte, dass er mit einer Kündigung rechnen müsse, gab er in einer weiteren E-Mail eine ähnliche Erklärung ab, wie das Gericht weiter mitteilte. Zudem habe er ein Attest aus Österreich vorgelegt, das ihn vom Tragen einer Maske befreien sollte, das er aber aus dem Internet gezogen habe.

Eine Revision des Urteils hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

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