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Kaufhof scheitert in Berlin mit Klage gegen 2G-Regel


Berlin
Kaufhof scheitert in Berlin mit Klage gegen 2G-Regel

Von dpa
23.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Coronavirus - 2G-Regel im EinzelhandelVergrößern des BildesKundinnen und Kunden einer Galeria-Filiale werden am Eingang der Filiale nach der neuen 2G-Regel kontrolliert. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof ist in Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die 2G-Regeln vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Regelungen, mit denen auf die weiterhin hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Personen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Sie dienten mit dem Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus einem legitimen Ziel. Diese Zugangsregeln bleiben nach der Eilentscheidung vorerst bestehen.

Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Laut Gericht sah die Kette die Regelungen im Kern als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit". Ferner habe sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gerügt.

Das Gericht verwies darauf, das Infektionsgeschehen solle verlangsamt und zugleich die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt reduziert werden. Die 2G-Bedingung ist demnach geeignet, dieses Ziel zu fördern, weil sie die auch im Einzelhandel bestehende Infektionsgefahr verringere. Mildere Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung. Zudem betreffe die Einschränkung nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

In Hamburg war ein entsprechender Eilantrag ebenfalls gescheitert. In Niedersachsen hob ein Gericht dagegen nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth 2G im Einzelhandel vorläufig auf. Die Anträge beziehen sich auf die jeweiligen Landesverordnungen.

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