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Berlin nutzt Übergangsfrist: Regeln bis 31. März verlängert


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Berlin nutzt Übergangsfrist: Regeln bis 31. März verlängert

Von dpa
19.03.2022Lesedauer: 2 Min.
KitaVergrößern des BildesEine Praktikantin liest in einer Kita Kindern vor. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Berlin behält die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 31. März bei, anschließend werden sie bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Der Senat beschloss die Verlängerung laut Mitteilung am Samstag. Eigentlich hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf geeinigt, dass alle tiefgreifenderen Beschränkungen bereits zum Sonntag wegfallen. Berlin macht nun jedoch wie andere Länder von einer Übergangsfrist Gebrauch.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte dies bereits nach der Senatssitzung am vergangenen Dienstag angekündigt und mit der Corona-Lage begründet. So steigen die Infektionszahlen bundesweit seit geraumer Zeit wieder.

Auch in Berlin waren die Zahlen zuletzt im Wochenvergleich gestiegen. In den vergangenen sieben Tagen erfassten die Gesundheitsämter. 1076,2 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner, wie aus dem Lagebericht des Senats vom Sonntag hervorgeht. Am Samstag hatte der Wert bei 1100,8 gelegen, am Sonntag vor einer Woche bei 766,5. Die Wert liegt damit aber noch immer deutlich niedriger als im bundesweiten Schnitt (1708,7).

Ab 1. April soll es nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen geben. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen. Die bisher üblichen kostenlosen Corona-Schnelltests für alle, die vom Bund bezahlt werden, wird es dann voraussichtlich aber nicht mehr im bisherigen Umfang geben.

Bei den Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder hatte es am Donnerstag Streit über den neuen Rechtsrahmen gegeben. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag ungeachtet hoher Infektionszahlen den Wegfall der meisten bundesweiten Schutzregeln. Der Senat setzte die neue Rechtsgrundlage nun formal für das Land Berlin um.

Der Senat habe wie angekündigt beschlossen, die gegebene Übergangsfrist voll auszuschöpfen, teilte eine Senatssprecherin mit. Damit werden die Maßnahmen bis 31. März verlängert. Darüber hinaus sei das nicht möglich.

Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben. Danach können die Bundesländer per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen. Momentan seien die Voraussetzungen dafür in der Hauptstadt nicht gegeben, hatte Giffey am Dienstag erklärt. Dazu zähle eine gravierende Infektionslage mit einer größeren Überlastung der kritischen Infrastruktur.

Trotz vieler Lockerungen in den vergangenen Wochen gelten in Berlin wegen der Pandemie noch in etlichen Bereichen Beschränkungen. So sind private Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, auf einen Haushalt und bis zu zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.

In der Gastronomie, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios, Sporthallen, Volkshochschulen oder Fahrschulen gilt die 3G-Regel: Dabei sein dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zutritt zu Clubs und Diskotheken haben nur Genesene und Geimpfte, die sich zudem testen lassen müssen (2G plus). Das gilt auch für Geboosterte.

Für Veranstaltungen drinnen und draußen gelten noch Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl oder bei der maximal auslastbaren Kapazität der Örtlichkeiten. Dabei greifen die 3G-Regel oder bei Großveranstaltungen die 2G-plus-Regel, wobei von letzterer Geboosterte ausgenommen sind. Außerdem besteht bei den meisten Veranstaltungen FFP2-Maskenpflicht. Die gilt auch zum Beispiel im Einzelhandel.

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