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Berlin: Mörder des Sohns von Alt-Bundespräsident Weizsäcker tot aufgefunden


In psychiatrischer Klinik gefunden
Mörder von Weizsäcker-Sohn ist tot

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 22.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Gregor S.: Er hatte Fritz von Weizsäcker getötet – und wurde nun selbst tot aufgefunden.Vergrößern des BildesGregor S.: Er hatte Fritz von Weizsäcker getötet – und wurde nun selbst tot aufgefunden. (Quelle: snapshot/imago-images-bilder)
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Weil er den Sohn des Alt-Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker tötete, saß Gregor S. eine Haftstrafe ab. Nun ist er tot aufgefunden worden. Die Polizei ermittelt zu den Hintergründen.

Der Mörder von Fritz von Weizsäcker, Sohn des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, ist tot. Das bestätigte die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung der "Bild"-Zeitung und dem "Tagesspiegel". Er wurde demnach bereits am 18. April von Pflegepersonal tot in seinem Bett in einer Psychiatrie gefunden.

Die Todesursache ist noch unklar. "Wir führen ein Todesermittlungsverfahren. Es gibt keine Hinweise auf Fremdverschulden", sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag.

Fritz von Weizsäcker war 2019 gestorben, nachdem ihm Gregor S. eine Stichverletzung am Hals zugefügt hatte. Er hatte damals auch versucht, einen Polizisten zu töten, der den Anschlag aber überlebte. S. war daraufhin wegen Mordes und versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe sollte er in einer psychiatrischen Klinik absitzen. Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf dessen Vater, Richard von Weizsäcker.

Berlin: Gutachten stellte psychische Störung bei Gregor S. fest

Richard von Weizsäcker war von 1984 bis 1994 Bundespräsident. Zuvor war der CDU-Politiker Regierender Bürgermeister von Berlin. Sein Sohn Fritz hatte 2019 einen Vortrag in der Schlosspark-Klinik Berlin gehalten, als Gregor S. auf ihn losgegangen war. Ein Gutachten stellte damals eine psychische Störung bei S. fest, weshalb seine Steuerungsfähigkeit als vermindert eingestuft worden war. Deshalb hatte er keine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, war Gregor S. vor seiner Verurteilung in der Psychiatrie des Maßregelvollzugs in einen Hungerstreik getreten. Er habe damit seine Verlegung ins Gefängnis erzwingen wollen.

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