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Messerangriff Brokstedt: NRW prüft vier Verfahren gegen Täter wieder aufzunehmen


Brokstedt-Verdächtiger
NRW prüft Wiederaufnahme von vier Verfahren

Von dpa
09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Kerzen und Blumen stehen und liegen in einem Wartehäuschen am Bahnhof Brokstedt (Archivbild): Die Rekonstruktion der Tat geht weiter.Vergrößern des BildesBahnhof Brokstedt: Kerzen und Blumen stehen und liegen in einem Wartehäuschen. (Quelle: Marcus Brandt)
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Der mutmaßliche Täter von Brokstedt wurde mehrfach straffällig – jedoch nur dreimal verurteilt. Nun könnten die Verfahren wieder aufgenommen werden.

Die Justiz in NRW prüft in vier Fällen, ob sie Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter von Brokstedt wieder aufnimmt. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Düsseldorfer Innenministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gab es in NRW zwischen September 2015 und Januar 2021 genau 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Mann. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, rechtskräftig verurteilt wurde der Verdächtige nur drei Mal.

Der 33-Jährige soll in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf Menschen wurden verletzt. Der Angreifer war schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt und von der Polizei auf dem Bahnhof von Brokstedt festgenommen worden.

In NRW hatte der staatenlose Palästinenser als Flüchtling unter anderem in Euskirchen gelebt. Die Stadt taucht 16 Mal als Tatort in der Liste der Verfahren auf. Insgesamt wurde der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Drogen, sexueller Belästigung, Sachbeschädigung, Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs angezeigt.

Mehrere Verfahren eingestellt

Laut dem vertraulichen Papier des Innenministeriums wurden manche Verfahren wegen Geringfügigkeit oder einem fehlenden hinreichenden Tatverdacht eingestellt. Nach der Unterschlagung eines Fahrrads für 700 Euro wurde dagegen Anklage erhoben – der Beschuldigte war aber nicht mehr zu finden. Daher wurde auch hier die Akte geschlossen.

Mehrere Verfahren wurden zudem wegen des Paragrafen 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Heißt: Ein zu erwartendes Urteil würde im Vergleich zu einem anderen, das noch aussteht, nicht ins Gewicht fallen. Solche Fälle sollen nun noch mal überprüft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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