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Laschet informiert über Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona


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Laschet informiert über Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona

Von dpa
25.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Armin LaschetVergrößern des BildesArmin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Marcel Kusch/dpa/dpa-bilder)
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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) informiert den Landtag am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Bund-Länder-Beschlüsse zur Verlängerung der Corona-Beschränkungen. Es ist die zweite Unterrichtung des Landtags durch Laschet innerhalb von 24 Stunden. Das Parlament hatte mehr Informationen vor und nach den Gesprächen der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert.

Bei einer siebenstündigen Videokonferenz hatten Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown mit der Schließung etwa von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte sollen auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahre sollten nicht unter diese Regelung fallen. Weihnachten soll aber gefeiert werden können - im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.

Die Menschen müssen sich aber bis ins Neue Jahr auf strenge Beschränkungen in der Corona-Pandemie einstellen. Auf Einwohner von "Extremhotspots" mit besonders hohen Infektionszahlen könnten dabei noch weitere Auflagen zukommen, hatte Laschet am Mittwoch nach den Beratungen angekündigt.

Restaurants und gastronomische Betriebe dürfen nach Worten Laschets über Weihnachten nicht öffnen. "Alle Restaurants sind geschlossen, auch an Weihnachten", sagte er. Ziel an den Weihnachtstagen sei es, dass nur "engste Familienmitglieder" zusammen seien. Weihnachts- und Silvesterpartys solle es nicht geben.

Laschet sagte, dass alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis Anfang Januar weiter gelten sollten. Technisch könnten sie aber immer nur um vier Wochen verlängert werden. Aber Bund und Länder hätten sich verabredet, einen "mittelfristigen Plan" für die Bürger abzugeben. "Das bedeutet, dass alle Maßnahmen bis Anfang Januar gelten." Sonderregeln gebe es bei den Kontakten nur für die Weihnachtstage, die vom 23. Dezember bis 1. Januar definiert seien.

Besondere Regeln sollen laut Bund-Länder-Beschluss für Kreise oder Städte mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gelten. Dort kann laut Laschet "schulspezifisch" ab der 8. Klasse im Wechsel auf Distanz und in den Schulen unterricht werden. Die Maßnahmen für solche "Extremhotspots" gelten ab 200 Infektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen.

Damit sei aber nicht gemeint, dass ganze Städte oder Kreise pauschal in den Wechselunterricht gingen, betonte Laschet. Vielmehr werde schulspezifisch je nach Infektionslage in der jeweiligen Stadt darüber entschieden. Es handele sich nicht um das "Solinger Modell", welches das NRW-Schulministerium zuvor untersagt hatte. In Solingen sollten wegen hoher Infektionszahlen alle Schulen in den Wechselunterricht gehen. In NRW lagen am Mittwoch neun von 53 Kreisen und Städten über dem Inzidenzwert von 200.

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