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Kommunen sollen Corona-Auflagen lockern: Regel umstritten


Erfurt
Kommunen sollen Corona-Auflagen lockern: Regel umstritten

Von dpa
06.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Bodo RamelowVergrößern des BildesBodo Ramelow (Die Linke) spricht in einer Pressekonferenz. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Entscheidung der Thüringer Landesregierung, den Kommunen viel Verantwortung bei der Lockerung der Corona-Beschränkungen zu geben, sorgt für Skepsis. Wichtig sei, dass das Land weiterhin verbindliche Rahmenbedingungen für kommunale Regelungen setze, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mario Voigt. Ähnlich äußerte sich die Vize-Landesvorsitzende der SPD, Diana Lehmann. Das Land könne die Kommunen mit diesen Entscheidungen nicht allein lassen.

"Was passiert denn, wenn zum Beispiel in Weimar die Gastronomie wegen steigender Infektionszahlen wieder schließen muss und in Jena und Erfurt ist sie offen - dann fahren die Leute zum Essen aus Weimar halt in diese beiden Städte", sagte Lehmann. Ein Flickenteppich von Corona-Regeln sei nicht zielführend bei der Eindämmung des Virus. Der CDU-Politiker Voigt hält mehr Verantwortung für die Kommunen grundsätzlich für richtig. Aber: "Das Land muss klare Regeln aufstellen." Viele der bisherigen Erlasse und Verordnungen müssten nachgebessert werden - als Beispiel nannte er die zur Kinderbetreuung.

Die Landeschefin der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, befürwortete, den Kommunen viele der Entscheidungen in der Corona-Krise zu übertragen. Die Landesregierung lege ja den Rahmen fest. Sie geht davon aus, dass es auch in Zukunft nicht allzu viele Unterschiede bei den Corona-Einschränkungen in den Regionen gibt.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen jetzt in eigener Regie über die Öffnung unter anderem von Bädern, Kinos, Fitnessstudios, Indoor-Sportanlagen, Bars, Tanzstudios oder Freizeitparks und selbst Bordellen entscheiden. Das beschloss die Landesregierung am Mittwochabend. Sie müssten sich bei Lockerungen am Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus in ihrer Region orientieren. Die Corona-Verordnung des Landes werde sich künftig auf die Aspekte konzentrieren, die überregional und landeseinheitlich geregelt werden müssen, hieß es aus der Staatskanzlei.

Nehmen die Neuinfektionen signifikant und dynamisch in einzelnen Landesteilen zu, soll es erneut Beschränkungen geben - allerdings nur regional. Bei allen Öffnungen würden das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Hygienevorschriften gelten. Maskenpflicht sei dort angezeigt, "wo sich Menschen auf zu engem Raum begegnen", sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke).

Das Kabinett gab grünes Licht für das Gastgewerbe, das bereits am 15. Mai wieder öffnen kann. Das gelte für das gesamten Hotel- und Gastgewerbe einschließlich Campingplätzen, Freizeitwirtschaft und Ferienanlagen, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Ursprünglich war das für den 22. Mai diskutiert worden. Aber auch bei der Öffnung des Gastgewerbes könnten Kommunen "in eigener Verantwortung" einen früheren Termin setzen, sagte Tiefensee. Auch Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke sollen sie erlassen.

Gelockert wurden von der Landesregierung auch die Kontaktbeschränkungen: Die Mitglieder von zwei Haushalten können sich vom 13. Mai an in Wohnungen oder im Freien treffen. Bisher war das den Mitgliedern eines Haushalts nur mit maximal einer haushaltsfremden Person möglich. Ramelow sprach von Familienverbünden, die nun wieder zusammenkommen könnten.

Die Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen nicht mehr so stark abgeschottet werden wie bisher. Sie erhalten die Möglichkeit des wiederholten Besuchs durch eine definierte Bezugsperson, wenn es in der Einrichtung kein "aktives Infektionsgeschehen gibt".

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