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Hanau-Untersuchungsausschuss verklagt Generalbundesanwalt


Kritik an Aufklärungsarbeit
Hanau-Ausschuss: Generalbundesanwalt wird verklagt

Von dpa, t-online
01.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Mit Plakaten und Bildern der Ermordeten erinnern Teilnehmer einer Gedenkveranstaltung auf dem Marktplatz von Hanau an die Opfer der Anschläge von Hanau.Vergrößern des BildesMit Plakaten und Bildern der Ermordeten erinnern Teilnehmer einer Gedenkveranstaltung auf dem Marktplatz von Hanau an die Opfer der Anschläge von Hanau. (Quelle: Boris Roessler/dpa./dpa)
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Der Streit um geschwärzte Akten wegen der rassistischen Morde in Hanau soll vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau will im Streit um Aktenschwärzungen juristisch gegen den Generalbundesanwalt vorgehen. Das sagte der Vorsitzende es U-Ausschusses, Marius Weiß (SPD), zu "Zeit online".

Nachdem der Generalbundesanwalt die Rücknahme der Schwärzungen von Aktenteilen nach einer ihm durch den Ausschuss gesetzten Frist abgelehnt habe, sei nun beschlossen worden, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt in Anspruch zu nehmen.

Dem Ausschuss gehe es im Streit um die Akten insbesondere um Daten zu Opfern, wie etwa ihren Todeszeitpunkt, sagte Weiß zu "Zeit online". Hierzu gebe es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Aus Sicht des Generalbundesanwaltes gehe es um den Schutz der Opfer. Der Ausschuss sei aber der Ansicht, dass diese Informationen für die Aufklärung wichtig seien – etwa bei der Frage, ob Opfer hätten gerettet werden können, wenn Einsatzkräfte früher informiert worden wären.

Weiß kontaktierte mehrfach Bundesanwaltschaft

Er habe wiederholt Kontakt zu der Bundesanwaltschaft aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung wegen der Schwärzung zu suchen, erklärte der SPD-Abgeordnete Marius Weiß (SPD) am Dienstag in Wiesbaden. Denn die Übersendung von unberechtigt vorgenommenen Schwärzungen sei einer Versagung der Herausgabe von Akten gleichzustellen.

"Ziel unseres Antrags vor dem Bundesverwaltungsgericht ist es, dass der Generalbundesanwalt seine Akten dem Untersuchungsausschuss ungeschwärzt übermittelt", erklärte Weiß. Dieses Verfahren diene lediglich der Klärung einer Rechtsfrage und habe keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Diese werde planmäßig fortgesetzt.

43-jähriger Deutscher tötete im Februar 2020 neun Menschen

Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Das Gremium hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im hessischen Landtag in Wiesbaden getagt.

Verwendete Quellen
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