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Frankfurt und Dresden: Trotz Demo-Verbot – "Querdenker" versammeln sich


Trotz Demo-Verbot
"Querdenker" und Gegner versammeln sich in Frankfurt und Dresden

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Die Polizei und Demonstranten in Frankfurt: Trotz des Verbotes haben sich Protestanten beider Seiten auf die Straßen begeben.Vergrößern des BildesDie Polizei und Demonstranten in Frankfurt: Trotz des Verbotes haben sich Protestanten beider Seiten auf die Straßen begeben. (Quelle: Kai Pfaffenbach/Reuters-bilder)
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Obwohl Gerichte die Corona-Demonstration in Frankfurt und Dresden verboten hatten, haben sowohl "Querdenker", als auch Gegner auf der Straßen protestiert.

In Frankfurt am Main und Dresden haben die obersten Landesgerichte Corona-Protestkundgebungen verboten, es kam aber im Laufe des Samstags immer wieder zu Ansammlungen angereister Demonstranten. In der sächsischen Landeshauptstadt war die Polizei mit insgesamt 1.500 Kräften im Einsatz und löste die Gruppen und Grüppchen auf. In Frankfurt drohte die Polizei am Nachmittag mit dem Einsatz von Wasserwerfern, um "verschieden große Ansammlungen" aufzulösen.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte ebenso wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die zuvor von Verwaltungsgerichten erlassenen Verbote bestätigt. Für Dresden hatte die sogenannte "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration mit 4.000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren rund 40.000 Teilnehmer erwartet worden.

Gerichte verboten Demos

Das OVG Bautzen wies in der Nacht zum Samstag die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Die Gefahrenprognose der Stadt sei "nicht zu beanstanden", entschied das OVG Bautzen.

Die Prognose, dass Auflagen nicht eingehalten würden und der Polizei nicht Folge geleistet werde, sei angesichts der Erfahrungen mit der "Querdenken"-Kundgebung in Leipzig von Anfang November "nicht zu beanstanden", so das OVG Bautzen.

In Leipzig hatte es am 7. November bei einer Kundgebung der Querdenken-Bewegung mit rund 20.000 Teilnehmern zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration vorzeitig aufgelöst hatte. Diese Demonstration war vom OVG Bautzen kurzfristig erlaubt worden.

Dennoch mussten am Samstag angereiste mutmaßliche Kundgebungsteilnehmer von der Polizei gestoppt werden. Zwei Busse wurden zur Autobahn zurückgeschickt. Insgesamt wurden in Dresden 161 Platzverweise erteilt und knapp 300 Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Beamten stellten nach eigenen Angaben 25 Straftaten fest, unter anderem wegen Beleidigung, Widerstandes und Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Alles in allem blieb es laut Polizei allerdings ruhig.

Polizei musste Gruppen mit Pfefferspray trennen

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hatte sein am Freitag erlassenes Demonstrationsverbot damit begründet, dass "aufgrund bundesweiter Vorerfahrungen" mit erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zu rechnen sei. Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag die dagegen eingegangene Beschwerde des Veranstalters zurück.

In Frankfurt waren am Samstagnachmittag "unterschiedliche Gruppen mit entgegengesetzten Meinungen" unterwegs. Zur Trennung der Gruppen setzte die Polizei teilweise Pfefferspray ein.

Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte am Samstagmorgen ein Demonstrationsverbot. Gegner der Corona-Maßnahmen wollten in der Erfurter Innenstadt demonstrieren. In der Stadt versammelten sich trotz des Verbotes etwa 500 Menschen am Domplatz. Teils eskalierte die Situation Beobachtern zufolge, als die Polizei versuchte, die nicht genehmigte Zusammenkunft aufzulösen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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