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Frankfurt: Pflegern droht 12 Stunden Arbeitstag


Wegen Omikron-Welle
Pflegern droht 12 Stunden Arbeitstag

stn

Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Ärztin auf der Covid-Intensivstation (Symbolbild): Wegen der Omikron-Welle drohen Überstunden.Vergrößern des Bildes
Eine Ärztin auf der Covid-Intensivstation (Symbolbild): Wegen der Omikron-Welle drohen Überstunden. (Quelle: Max Stein/imago-images-bilder)

Damit Krankenhäuser und Pflegeheime in Frankfurt einsatzfähig bleiben, sollen Beschäftigte Überstunden leisten. Das sieht ein Beschluss der Regierungsbezirke vor. Kritik kommt von der Gewerkschaft.

Wer in der Pflege, auf der Intensivstation im Krankenhaus oder im Supermarkt Regel mit Lebensmittel füllt, muss bei krankheitsbedingten Ausfällen von Kolleginnen und Kollegen die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden verlängern. Auch an Sonn- und Feiertagen können Beschäftigte der kritischen Infrastruktur eingesetzt werden.

Dies beschlossen laut "Hessenschau" per Allgemeinverfügung die Regierungsbezirke Kassel, Gießen und Darmstadt. Die Stadt Frankfurt am Main zählt zum Regierungsbezirk Darmstadt.

Damit solle sichergestellt werden, dass bei krankheitsbedingten Ausfällen das öffentliche Leben möglichst wenig beeinträchtigt wird und die Versorgung der Bevölkerung sowie die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen erhalten bleiben, wie Gießens Regierungspräsident Christoph Ullrich mitteilte.

Gewerkschaft: Eine Klatsche für Beschäftigte in Pflege und Handel

Kritik hagelt es von der Gewerkschaft Verdi in Hessen. "Das ist eine Klatsche für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen, die seit zwei Jahren den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze am Laufen halten", sagte der Landesbezirksleiter Jürgen Bothner.

Wegen der zusätzlichen Belastung durch längere Arbeitszeiten drohten in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle. Außerdem erschließe sich nicht, warum Regale in Supermärkten sonntags aufgefüllt werden müssten, kritisierte die Gewerkschaft.

Die Allgemeinverfügungen gelten für Betriebe in den Bereichen für Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenübliche Artikel sowie in der Produktion, beim Verpacken, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs.

Neue Regeln gelten bis zum 31. März

Außerdem gelten die neuen Regeln für die Arbeitszeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr, Polizei und Gerichte, Krankenhäuser, Verkehrsbetrieben, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Sicherheitsdienste und Rechenzentren. Eingesetzt werden können alle Beschäftigten über 18 Jahren.

Die neuen Regelungen bleiben bis zum 31. März in Kraft. Sollte jedoch die Omikron-Welle ablaufen können sie jedoch bereits vorher widerrufen werden.

Verwendete Quellen
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