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Frankfurt: Syrischer Arzt peppte eigene Vita auf


Folter-Prozess in Frankfurt
Syrischer Arzt peppte eigene Vita auf

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Alaa M. vor dem OLG in Frankfurt (Archivbild): Der 36-jährige Arzt steht wegen mutmaßlicher Folter vor Gericht.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Alaa M. vor dem OLG in Frankfurt (Archivbild): Der 36-jährige Arzt steht wegen mutmaßlicher Folter vor Gericht. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte Alaa M. hat falsche Angaben zum Lebenslauf und Arbeitszeugnissen gemacht. Die Anklage wirft ihm Folter gegen Regimegegner vor.

Der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt angeklagte syrische Arzt, Alaa M., hat am Donnerstag eingeräumt, seine Vita verfälscht zu haben, berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Er ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Die Anklage wirft Alaa M. vor, zwischen April 2011 und Ende 2012 in Syrien im Militärkrankenhaus in Homs sowie im Gefängnis der Geheimpolizei Teilnehmer von Protesten gegen die syrische Regierung gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. In einem Fall wird ihm vorgeworfen, einen Gefangenen mit einer Injektion getötet zu haben.

Prozess in Frankfurt: Alaa M. wollte guten Job in Deutschland

Der Angeklagte sagte vor dem OLG, dass er befürchtet habe, "keinen guten Job" in Deutschland zu bekommen, wenn er zugebe, in Militärkrankenhäusern gearbeitet zu haben. Daher habe er seine Unterlagen "verschönert". Auch Angaben über seine Arbeitserfahrung habe er verändert, um seine Chancen auf eine gute Arbeit zu erhöhen.

Er habe in seinem Visumsantrag und auch in den Bewerbungsunterlagen nur von Krankenhäusern gesprochen. Er habe gewusst, dass das Militär in Deutschland "im Zusammenhang mit den Ereignissen in Syrien sehr negativ" gesehen werde. Das hätten alle seiner Kollegen, die sich um eine Arbeit in Deutschland bemühten, so gemacht.

Syrischer Arzt war Zeuge von Misshandlungen in Damaskus

Zudem räumte M. ein, dass ein Arbeitszeugnis nicht von seinem letzten Chefarzt unterschrieben worden sei, sondern von einem Kollegen. Sein Schwiegervater habe ein anderes Zeugnis unterschrieben.

An den vorangegangenen Verhandlungstagen hatte M. ausgesagt, unter anderem als Assistenzarzt in einem Militärkrankenhaus im syrischen Homs sowie in Damaskus gearbeitet zu haben und dort Zeuge von Misshandlungen Gefangener gewesen zu sein. Auch habe er Schreie aus dem Zimmer gehört, in dem inhaftierte Patienten an ihre Betten gefesselt gelegen hätten. Er bestritt hingegen, selbst gefoltert zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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