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Hamburg: Hohe Strafen für Urlauber bei Quarantäneverstößen


Bis zu 10.000 Euro
Hohe Strafen für Urlauber bei Quarantäneverstößen

Von dpa
Aktualisiert am 22.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Flugpassagiere mit Mund-Nasen-Schutzmasken stehen am Flughafen Hamburg (Symbolbild): Wer aus Corona-Risikogebieten nach Hamburg zurückkehrt, muss sich in Quarantäne begeben.Vergrößern des BildesFlugpassagiere mit Mund-Nasen-Schutzmasken stehen am Flughafen Hamburg (Symbolbild): Wer aus Corona-Risikogebieten nach Hamburg zurückkehrt, muss sich in Quarantäne begeben. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)
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Wer nach einem Urlaub in einem Corona-Risikogebiet nach Hamburg zurückkehrt, muss sich in zweiwöchige Isolation begeben. Bei Verstößen gegen die Quarantäne-Regel werden hohe Bußgelder fällig – bis zu 10.000 Euro.

Reiserückkehrern aus Corona-Risikogebieten drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln hohe Bußgelder. Zwischen 500 und 10.000 Euro würden fällig, wenn die Quarantäne nicht eingehalten werde, sagte der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, der Deutschen Presse-Agentur. Alle Hamburger, die aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Land zurückkehren und keinen negativen Corona-Test vorweisen können, müssen sich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt melden und in eine zweiwöchige Isolation begeben.

"Menschen, die mit dem Flugzeug aus einem Risikogebiet hier ankommen, müssen auch damit rechnen, dass dem Gesundheitsamt alle Reisedaten übermittelt werden", sagte Helfrich. "Man muss also auch damit rechnen, Besuch vom Gesundheitsamt zu bekommen."

Beliebte Urlaubsländer gelten als Risikogebiete

Auf der RKI-Liste der Risikogebiete befinden sich auch beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten oder die USA. Wer dorthin reise, müsse auch die Quarantänezeit in seine Planungen einbeziehen. Entsprechende Hinweise des Personalamts seien auch an die Beschäftigten der Stadt gegangen, sagte Helfrich. "Für eine zweiwöchige Reise in ein Risikogebiet sollten also vier Wochen Urlaub genommen werden." Es gehe nicht, einfach einen "Corona-Urlaub" hinten dranzuhängen.

Auch auf einen negativen Test zu bauen, sei keine sichere Alternative, da er ja auch positiv ausfallen könnte. "Und selbst wenn Arbeitnehmer dann als krank gelten würden, können sie nicht ohne weiteres damit rechnen, dass der Arbeitgeber das auch als Krankheit anerkennt", sagte Helfrich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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