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Freiheit für 3G? Neue Corona-Verordnung vorgestellt


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Freiheit für 3G? Neue Corona-Verordnung vorgestellt

Von dpa
23.08.2021Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder erst kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, wird sich künftig wohl in vielen Lebensbereichen auf Corona-Tests einstellen müssen. Die niedersächsische Landesregierung stellt am Dienstag (13.00 Uhr) eine neue Corona-Verordnung vor, die am Mittwoch in Kraft treten soll. Darin soll die von Bund und Ländern beschlossene sogenannte 3G-Regel umgesetzt werden. Zudem sind neue Warnstufen vorgesehen, die neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Parameter berücksichtigen. Auch die Regeln zum Schulstart und bei Großveranstaltungen sollen erläutert werden.

Wohl mehr Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein bestimmtes Infektionsgeschehen festgestellt wird, soll der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen laut Verordnungsentwurf auf geimpfte, genesene und getestete Menschen (3G) beschränkt werden. Das heißt: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder kürzlich genesen ist, muss sich testen lassen, bevor er zum Beispiel den Innenbereich eines Restaurants, Hotels oder Fitnessstudios betritt.

Unabhängig vom Infektionsgeschehen soll die 3G-Regel demnach in denjenigen Bereichen gelten, in denen ein hohes Risiko für Mehrfachansteckungen besteht - etwa bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken. Kontrolliert werden soll die Nachweise von Veranstaltern und Betreibern.

Landesregierung erhöht den Druck - Basisschutz soll bleiben

Diejenigen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen, müssten in Kauf nehmen, dass das Leben künftig aufwendiger werde, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einem Interview mit "RTL Nord" am Montag. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass die bislang kostenlosen Bürgertests ab Mitte Oktober nicht mehr vom Staat finanziert werden. "Wer sich nicht impfen lässt, muss mit den Folgen leben", sagte Weil.

Eine strikte Maskenpflicht soll laut Verordnungsentwurf weiterhin für alle gelten, nicht nur im öffentlichen Nahverkehr, sondern zum Beispiel auch bei privaten Feiern im Innenraum, wenn mehr als 25 Menschen zusammenkommen, die keines der 3G erfüllen. Zudem werden laut Entwurf Abstands- und Hygieneregeln genauso wie Kontaktnachverfolgung und Hygienekonzepte weiterhin als notwendig erachtet.

Neue Warnstufen mit mehreren Parametern

Anders als der bisherige Stufenplan sollen sich die drei neuen Warnstufen nicht mehr allein an der Sieben-Tage-Inzidenz orientieren. Berücksichtigt werden sollen neben der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fälle künftig auch die Indikatoren "Hospitalisierung" und "Intensivbetten".

Mit "Hospitalisierung" ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Der Indikator "Intensivbetten" bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an entsprechende Warnstufen gelten. Die 3G-Regel soll für bestimmte Bereiche laut Entwurf etwa nur gelten, wenn die erste von den drei neuen Warnstufen ausgerufen wird oder die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt.

Die Verordnung soll zunächst für einen Monat gelten und regelmäßig überprüft werden.

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