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Hannover: Meldeportal für Impfpflicht im Gesundheitswesen startet


Bußgelder oder Tätigkeitsverbote
Hannover startet Meldeportal für Impfpflicht im Gesundheitswesen

Von dpa
Aktualisiert am 11.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Stempel mit der Aufschrift "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" vor einem Kalender (Symbolbild): Niedersachsen startet ein Meldeportal für Mitarbeiter mit unklarem Impfstatus.Vergrößern des BildesEin Stempel mit der Aufschrift "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" vor einem Kalender (Symbolbild): Niedersachsen startet ein Meldeportal für Mitarbeiter mit unklarem Impfstatus. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Niedersachsen geht weitere Schritte, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus umzusetzen. Als nächster Schritt startet nun ein Meldeportal für Mitarbeiter mit unklarem Impfstatus.

Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, muss in Niedersachsen in den kommenden Wochen beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein dafür von der Landesregierung in Hannover eingerichtetes Meldeportal ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Freitag gestartet. Auf dieses Portal haben demnach sowohl die Leitungen betroffener Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff.

Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von kommender Woche Mittwoch an greift. Danach dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nur noch tätig sein, wenn sie gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.

Niedersachsen: Meldung von Impfnachweisen verpflichtend

Die Einrichtungen seien von kommendem Mittwoch an verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbstständige seien meldepflichtig.

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen.

Ohne Nachweise drohen Bußgelder und Tätigkeitsverbote

Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen – dieses Zwangsgeld beträgt 1.500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Nach Angaben des Ministeriums arbeiten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheitswesen, darunter rund 90.000 in der Pflege. Mit Verweis auf Erhebungen im Januar hatte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zuletzt gesagt, dass rund 95 Prozent der landesweit Beschäftigten in Kliniken und Pflege geimpft waren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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